Plötzlich Pflegefall: 5 erste Schritte, um alles zu regeln

Wenn jemand zum Pflegefall wird, sind auch Angehörige und Bekannte gefragt. Egal, ob es um Pflege, Finanzen, Behördengänge oder rechtliche Angelegenheiten geht – in vielen Bereichen können nahestehende Personen helfen. Aber was ist wichtig und wo fängt man überhaupt an?

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Mann schiebt Frau im Rollstuhl
© MabelAmber/pixabay.com

Nicht jeder weiß, worauf es bei auftretender Pflegebedürftigkeit ankommt. Doch jeden kann es plötzlich treffen – sowohl persönlich als auch im Bekannten- oder Verwandtschaftskreis. Deshalb ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema wichtig. Die ersten notwendigen Schritte zu kennen, kann einiges an Zeit, Nerven und Geld sparen.

1. Pflegebedarf klären

Am wichtigsten ist es zunächst einmal, den Pflegebedarf der betroffenen Person zu ermitteln. Denn bevor alle weiteren Schritte eingeleitet werden können, muss geklärt sein, wie viel Pflege und Unterstützung überhaupt erforderlich sind. Reicht es aus, wenn dem Betroffenen ein wenig im Haushalt geholfen wird? Oder benötigt er zudem auch Hilfe bei der Ernährung? Müssen zum Beispiel Mahlzeiten zubereitet und angereicht werden? Und ist Unterstützung bei der Körperpflege notwendig? Falls ja, in welchem Ausmaß? Wie viel medizinische Versorgung ist außerdem gefragt? Kann der Betroffene seine Medikamente selbst einnehmen oder braucht er dabei Hilfe? Gibt es bestimmte krankheitsbedingte Anforderungen, die nur von Fachpersonal übernommen werden können?

Diese und weitere Fragen müssen zu Beginn geklärt werden. Als Anhaltspunkt empfehlen wir unsere Checkliste Pflegegutachten: Wie viel Pflege wird benötigt? und unsere Vorlage für ein Pflegetagebuch. Beide Dokumente können Sie kostenlos herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. So erhalten Sie einen ersten Eindruck vom genauen Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Außerdem können Sie mit dem behandelnden Arzt sprechen.

Unser Tipp: Die ausgefüllten Dokumente können Sie auch beim Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorlegen. Hier wird geprüft, welchen Pflegegrad der Betroffene erhält. Davon hängt unter anderem ab, wie viel Unterstützung er von der Pflegekasse bekommt. Mit der Checkliste und dem Pflegetagebuch können Sie zeigen, wie viel Hilfe der Betroffene im Alltag braucht.

2. Die richtige Pflegeform wählen

Wer den genauen Pflegebedarf kennt, kann sich im nächsten Schritt für eine Pflegeform entscheiden. Es gibt viele Varianten, die infrage kommen. Pflegebedürftige können zum Beispiel zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Aber auch die Unterstützung eines Pflegedienstes ist möglich, genau wie der Einsatz einer 24-Stunden-Pflege. Auch das betreute Wohnen, zum Beispiel in einer Pflege-WG wird immer gefragter. Andere Pflegeformen sind zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege, bei denen der Betroffene teilweise zu Hause und teilweise in einer Einrichtung lebt. Wer nur für einen kurzen Zeitraum auf die Pflege in einer Einrichtung angewiesen ist, kann sich auch für die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege entscheiden. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einzuziehen.

Bei der Wahl der Pflegeform sollte nicht nur berücksichtigt werden, wie viel Hilfe der Betroffene benötigt, sondern auch, welche Vorlieben er hat. Möchte er zu Hause wohnen bleiben? Fühlt er sich in einer Einrichtung besser aufgehoben? Ist er gerne allein oder am liebsten unter Gleichaltrigen? Welche Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflegeformen sprechen ihn am ehesten an?

Alle Varianten im Überblick und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Pflegeformen.

3. Pflegegrad beantragen

Betroffene, die den Pflegebedarf kennen und schon ungefähr wissen, wie und wo sie die Pflege gestalten wollen, sollten sich zügig um einen Pflegegrad kümmern. Vom Pflegegrad hängt ab, ob Versicherte Leistungen von der Pflegekasse erhalten und wie hoch diese sind. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen gibt es. Deshalb ist es wichtig, sich gut vorzubereiten.

Der Pflegegrad muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese ist an die Krankenkasse gekoppelt, es reicht also aus, hier einen formlosen Antrag einzureichen. Antragsteller erhalten dann ein Formular, das sie ausfüllen müssen. Danach kommt es zu einem Gutachten des MDK. Wie Sie sich vorbereiten und worauf Sie beim Antrag und beim Gutachten unbedingt achten müssen, lesen Sie hier.

Unser Tipp: Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad trotz guter Vorbereitung abgelehnt werden, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Oft klappt es beim zweiten Versuch. Wie Sie erfolgreich Widerspruch einlegen, lesen Sie hier.

4. Finanzierung regeln

Sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Betroffene die Finanzierung der Pflege planen. Es gibt ganz unterschiedliche Zuschüsse und Förderungen von der Pflegekasse. Oft wissen Betroffene nicht über alle Möglichkeiten Bescheid und verlieren dadurch bares Geld. Wir empfehlen dazu unseren Artikel: Was zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad? Hier finden Sie alle Leistungen auf einen Blick.

Aber nicht nur die Pflegekasse ist ein Ansprechpartner, wenn es um finanzielle Entlastung geht. Auch bei der Krankenkasse gibt es Unterstützung, wie zum Beispiel:

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Und wer eine Steuererklärung abgibt, kann außerdem Pflegekosten absetzen und Geld zurück bekommen. Pflegende Rentner können für ihre Arbeit zudem höhere Rentenbezüge erhalten.

Über all diese finanziellen Vorteile sollten Betroffene sich ausführlich informieren und ihre Ansprüche klären.

5. Vollmachten und rechtliche Vertretung regeln

Oft kommt es vor, dass Pflegebedürftige wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Dabei kann es sich um finanzielle Angelegenheiten wie Bankgeschäfte handeln, aber auch um die eigene Gesundheit. Damit Entscheidungen im Sinne der Betroffenen gefällt werden können, sollten sie gewisse Vollmachten und Verfügungen aufsetzen, solange sie dazu noch in der Lage sind. Diese sind nicht nur für Senioren wichtig, sondern betreffen Menschen jeden Alters. Denn auch durch einen Unfall kann es jederzeit dazu kommen, dass man seinen Willen nicht mehr eigenständig äußern kann. Drei Dokumente sollten deshalb für den Ernstfall angefertigt und mit einer Vertrauensperson besprochen werden:


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