Private Pflege­versicherung: Vorsorgelücke schließen

Plötzlich Pflegefall: Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen viele Fragen im Raum. Wer soll die Pflege übernehmen? Wo wird der Betroffene wohnen? Sind bestimmte Anschaffungen oder Umbauten notwendig? Und wie teuer wird das Ganze? Von dieser letzten Frage hängt meistens alles Weitere ab.

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Gute Pflege ist teuer. Das ist ein Fakt, dem sich viele Betroffene erst bewusst werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Denn die gesetzliche Pflegekasse hilft nur begrenzt. Zwar traten mit der Pflegereform 2017 neue Pflegegrade in Kraft, die teilweise finanzielle Entlastung mit sich brachten. Doch der Eigenanteil, den Betroffene für die Pflege aufbringen müssen, ist immer noch hoch.

Vom Pflegegrad einer Person hängt ab, wie viel die Pflegekasse zahlt. Für vollstationäre Pflege gibt es höchstens 2.005 Euro im Monat (Pflegegrad 5). Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit kann die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung aber bis zu 3.000 oder 4.000 Euro kosten. Trotz Zuschuss kann der Eigenanteil damit rund 2.000 Euro betragen. Für viele Betroffene sind solche Kosten kaum zu bewältigen. Kann der Pflegebedürftige selbst nicht zahlen, greift die Unterhaltspflicht der Kinder. Diese müssen unter Umständen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen.

Private Vorsorge ist unerlässlich, um sich selbst und Angehörige vor diesem finanziellen Risiko zu schützen. Mit der privaten Pflegeversicherung wird die Vorsorgelücke geschlossen. Versicherte müssen in finanzieller Hinsicht keine Angst vor der Pflegebedürftigkeit haben.

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  • Leistungen ab Pflegegrad 1
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