Rechtsschutz­versicherung: Keine Angst vor Ärger

Je älter Menschen werden, desto größer wird manchmal auch das Streitpotenzial mit dem sozialen Umfeld. Denn oft stoßen zunehmende Vergesslichkeit, Koordinationsprobleme und beeinträchtigtes Seh- oder Hörvermögen nicht auf besonders viel Verständnis. In vielen Bereichen des Lebens kann es deshalb Ärger geben, der im schlimmsten Fall in einem teuren Rechtsstreit endet.

Senior hält ein Schreiben in der HandSenior hält ein Schreiben in der Hand

Ältere Menschen und Pflegebedürftige bleiben nicht immer von Streitfällen verschont. Denn im Alter gibt es viele Reibungspunkte. Eine Rechtsschutzversicherung deckt ganz unterschiedliche Bereiche ab. Versicherte können meist individuell entscheiden, welche Bereiche die Versicherung abdecken soll und wann sie eher irrelevant ist:

  • Privat
  • Verkehr
  • Wohnen
  • Beruf
  • Vermietung

Die Bereiche Privat, Verkehr und Wohnen sind grundsätzlich für jeden wichtig. Im Privatleben kommt es am häufigsten zu Streitigkeiten. Wenn zum Beispiel die Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad ablehnt, können Betroffene Widerspruch einlegen und in einem nächsten Schritt vor Gericht gehen. Im Verkehr kann es nicht nur als Autofahrer, sondern ebenso als Fahrradfahrer oder Fußgänger brenzlig werden. Deshalb sollten sich auch Senioren absichern, die kein Auto mehr fahren. Die Rechtsschutzversicherung sollte außerdem den Bereich Wohnen abdecken. Und zwar nicht nur, wenn der Betroffene zur Miete wohnt. Auch als Eigentümer kann es zum Streit mit Nachbarn kommen.

In den Bereichen Beruf und Vermietung muss die Rechtsschutzversicherung nur unter Umständen greifen. Senioren, die ihre Rente mit einem Minijob aufstocken, können sich gegen Ärger mit dem Arbeitgeber absichern. Wer allerdings nicht mehr arbeitet, benötigt hier auch keinen Rechtsschutz. Der Bereich Vermietung spielt nur eine Rolle, wenn Versicherte Wohnungen oder Häuser besitzen und diese vermieten.

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  • Privat
    Private Angelegenheiten
  • Beruf
    Streitigkeiten im Beruf
  • Verkehr
    Streitigkeiten im Straßenverkehr
  • Wohnen
    Streitigkeiten in der selbstgenutzten Wohneinheit
  • Vermietung
    Streitigkeiten durch ein vermietetes Objekt

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