Kostenlose Pflegeberatung: Vermeiden Sie Pflegegeld Kürzungen

Wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause alleine versorgen und dafür Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, einen sogenannten Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI abzurufen. Bei den Pflegegraden 2 oder 3 muss dieser Beratungsbesuch halbjährlich stattfinden, für die Pflegegrade 4 oder 5 ist ein vierteljährlicher Turnus vorgesehen.

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Überfordert mit dem Pflege-Dschungel?

Die Pflegeexperten kommen zu Ihnen nach Hause, schauen, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Bei Pflegegrad 1 oder wenn Sie Sachleistungen beziehen (d. h. wenn Sie zum Beispiel ein Ambulanter Pflegedienst unterstützt), können Sie den Beratungsbesuch auf freiwilliger Basis nutzen. Beim Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungsbesuch bei Sachleistungen nur halbjährlich möglich und nicht wie bei Geldleistungen vierteljährlich. Der Beratungsbesuch ist eine Leistung der Pflegekasse, die die Kosten dafür übernimmt.

Welche Zuschüsse und Förderungen Sie erhalten und wofür Sie sie einsetzen können, erfahren Sie ebenfalls während des Beratungsbesuches.

Pflegeberatung bringt Licht ins Dunkel

Die Leistungen der Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad sind vielfältig. Es gibt sowohl Zuschüsse für die Betreuung zu Hause als auch für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Doch den Überblick zu behalten, fällt schwer. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es noch weitere finanzielle Hilfen, wie zum Beispiel den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, kostenlose Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag. Bei vielen Betroffenen lösen diese Begriffe Verwirrung aus. Oft wird deshalb bares Geld verschenkt. Eine professionelle Pflegeberatung ist deshalb genau das Richtige, um sich nicht im Pflege-Dschungel zu verirren.

Übrigens kann jede zweite Beratung auch per Videokonferenz stattfinden kann. Sprechen Sie uns gerne an.


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