Es gibt eine Vielzahl an Pflegeleistungen, die pflegebedürftige Personen nutzen können. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind in der Regel auch die Zuzahlungen von der Pflegekasse. Im Folgenden sind die möglichen Leistungen für die unterschiedlichen Pflegegrade aufgelistet. Zu beachten ist jedoch, dass eine Person nicht automatisch alle Leistungen in Anspruch nehmen kann. Einige davon beschränken sich auf bestimmte Pflegeformen. Das Pflegegeld gibt es zum Beispiel nur bei der privaten häuslichen Pflege, während der Zuschuss für vollstationäre Pflege nur gezahlt wird, wenn der Betroffene in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung lebt.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.
- Zuschuss für einen Hausnotruf in Höhe von einmalig 10,49 Euro für die Installation und bis zu 25,50 Euro monatlich für Betriebskosten.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro im Monat.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettolohns bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro.
- Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Weg (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe).
- Wohngruppenzuschlag für die Pflege-WG in Höhe von 224 Euro im Monat.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
- Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.
- Zuschuss für einen Hausnotruf in Höhe von einmalig 10,49 Euro für die Installation und bis zu 25,50 Euro monatlich für Betriebskosten.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro im Monat.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettolohns bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro.
- Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Weg (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe).
- Wohngruppenzuschlag für die Pflege-WG in Höhe von 224 Euro im Monat.
- Pflegegeld in Höhe von 347 Euro im Monat für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder vergleichbare private Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro im Monat für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder Tages- oder Nachtpflege.
- Zuschuss in Höhe von 805 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro pro Jahr, zusätzlich 50 Prozent der nicht genutzten Leistungen zur Kurzzeitpflege, also maximal 2.528 Euro pro Jahr.
- Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 Euro pro Jahr, zusätzlich 100 Prozent der nicht genutzten Leistungen der Verhinderungspflege, also maximal 3.539 Euro pro Jahr.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
- Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.
- Zuschuss für einen Hausnotruf in Höhe von einmalig 10,49 Euro für die Installation und bis zu 25,50 Euro monatlich für Betriebskosten.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro im Monat.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettolohns bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro.
- Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Weg (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe).
- Wohngruppenzuschlag für die Pflege-WG in Höhe von 224 Euro im Monat.
- Pflegegeld in Höhe von 599 Euro im Monat für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder vergleichbare private Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro im Monat für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder Tages- oder Nachtpflege.
- Zuschuss in Höhe von 1.319 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro pro Jahr, zusätzlich 50 Prozent der nicht genutzten Leistungen zur Kurzzeitpflege, also maximal 2.528 Euro pro Jahr.
- Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 Euro pro Jahr, zusätzlich 100 Prozent der nicht genutzten Leistungen der Verhinderungspflege, also maximal 3.539 Euro pro Jahr.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
- Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.
- Zuschuss für einen Hausnotruf in Höhe von einmalig 10,49 Euro für die Installation und bis zu 25,50 Euro monatlich für Betriebskosten.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro im Monat.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettolohns bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro.
- Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Weg (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe).
- Wohngruppenzuschlag für die Pflege-WG in Höhe von 224 Euro im Monat.
- Pflegegeld in Höhe von 800 Euro im Monat für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder vergleichbare private Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.685 Euro im Monat für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder Tages- oder Nachtpflege.
- Zuschuss in Höhe von 1.855 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro pro Jahr, zusätzlich 50 Prozent der nicht genutzten Leistungen zur Kurzzeitpflege, also maximal 2.528 Euro pro Jahr.
- Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 Euro pro Jahr, zusätzlich 100 Prozent der nicht genutzten Leistungen der Verhinderungspflege, also maximal 3.539 Euro pro Jahr.
Hier erfahren Sie, wie Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren können
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat.
- Zuschuss für einen Hausnotruf in Höhe von einmalig 10,49 Euro für die Installation und bis zu 25,50 Euro monatlich für Betriebskosten.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro im Monat.
- Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettolohns bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro.
- Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Weg (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe).
- Wohngruppenzuschlag für die Pflege-WG in Höhe von 214 Euro im Monat.
- Pflegegeld in Höhe von 990 Euro im Monat für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder vergleichbare private Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro im Monat für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder Tages- oder Nachtpflege.
- Zuschuss in Höhe von 2.096 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr, zusätzlich 50 Prozent der nicht genutzten Leistungen zur Kurzzeitpflege, also maximal 2.418 Euro pro Jahr.
- Kurzzeitpflege in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr, zusätzlich 100 Prozent der nicht genutzten Leistungen der Verhinderungspflege, also maximal 3.386 Euro pro Jahr.
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