Der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen

Neben dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung existiert auch ein Hilfsmittelverzeichnis der privaten Krankenkassen, auch Hilfsmittelkatalog genannt. Nicht selten ist nur wenigen klar, was darin enthalten ist. Mindestens genauso spannend ist die Frage, welche Erstattungen die private Krankenkasse ermöglicht.

  • Lesezeit ca. 3 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Rollstuhl
© stevepb/pixabay.com

Die gesetzliche Krankenversicherung wird häufig als sehr transparent wahrgenommen, bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht immer der Fall. Demnach fällt es häufig schwer, den privaten Hilfsmittelkatalog richtig einzuordnen und daraus zu erkennen, mit welchen Leistungen und Erstattungen bei welchen Hilfsmitteln zu rechnen ist.

Was sind Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung?

Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung sind Gegenstände oder technische Produkte, die eine ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung haben und somit den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, drohende Behinderungen verhindern oder vorhandene Behinderungen ausgleichen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Grundbedürfnissen wie

  • Mobilität
  • Nahrungsaufnahme
  • Körperpflege
  • und Berufsfähigkeit

Einige Beispiele für Hilfsmittel sind Sehhilfen wie Brillen, Hörhilfen wie Hörgeräte, Körperersatzstücke wie Prothesen, orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Schuhe sowie Hilfsmittel für die Inkontinenzversorgung und Heimdialysegeräte. Sogar lebenserhaltende Geräte wie Beatmungsgeräte finden sich in dieser Kategorie.

Es gibt eine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Hilfsmitteln, wobei kleine Hilfsmittel zum Beispiel Sehhilfen und Bandagen umfassen, während große Hilfsmittel unter anderem Prothesen und Beatmungsgeräte einschließen. Die konkreten Leistungen und Kostenerstattungen für Hilfsmittel variieren je nach individuellem Versicherungstarif und können auch abhängig von der Art des Hilfsmittels sein.

Hilfsmittelverzeichnis – gesetzliche vs. private Krankenversicherung

In der Welt der Krankenversicherungen existieren Unterschiede zwischen dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen (PKV). Beide dienen als Richtlinien für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln, aber ihre Struktur und ihr Umfang sind verschieden.

Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV ist eine umfangreiche und detaillierte Liste, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wird. Es enthält eine Vielzahl von medizinischen Hilfsmitteln, die von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen sind standardisiert und unterliegen strengen Vorgaben, um eine einheitliche Versorgung zu gewährleisten. Die Kostenübernahme erfolgt nach festgelegten Kriterien und Vertragspartnern.

Im Gegensatz dazu legen private Krankenkassen ihren eigenen Hilfsmittelkatalog fest. Dieser kann zwischen Versicherungsunternehmen variieren und ist in der Regel nicht so umfassend wie das Verzeichnis der GKV. Die PKV bietet oft flexiblere Leistungspakete an, die den Bedürfnissen der Versicherten allgemein besser entsprechen können. Allerdings können die Leistungen in der PKV auch von Tarif zu Tarif besser auf das Individuum zugeschnitten sein – demnach sollte der Hilfsmittelkatalog vorher genau unter die Lupe genommen werden.

Welche Hilfsmittel erstattet die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet grundsätzlich eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die für die Pflege und Genesung der Versicherten essenziell sein können. Dazu gehören ganz allgemein ausgedrückt unter anderem Hilfsmittel zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Bewältigung von Einschränkungen und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Seh- und Hörhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Cochlea-Implantate werden in der Regel von der PKV übernommen, da sie für viele Menschen unverzichtbar sind, um am Alltagsleben teilzunehmen. Ebenso werden Prothesen und orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle und Bandagen erstattet, um Mobilität und Selbstständigkeit wiederherzustellen oder zu unterstützen.

Darüber hinaus erstattet die PKV auch Hilfsmittel zur Pflege, wie beispielsweise Pflegebetten, Inkontinenzartikel und Hilfsmittel zur Wundversorgung. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Versorgung von chronisch kranken oder pflegebedürftigen Versicherten und tragen maßgeblich zur Erhaltung ihrer Grundbedürfnisse bei.

Grundsätzlich erstattet die PKV also das, was als Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog gelistet ist – doch Vorsicht: der Umfang der Erstattung kann sich von Krankenkasse zu Krankenkasse deutlich unterscheiden. Die genauen Konditionen sollten vorher genau abgeklärt werden.

Voraussetzungen für die Erstattung

Damit die private Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel erstattet, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Das bedeutet, dass ein behandelnder Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen muss. Die ärztliche Verordnung dient dazu sicherzustellen, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig und angemessen ist.

Des Weiteren ist entscheidend, ob der jeweilige Tarif des Versicherungsvertrags die Kosten für das spezifische Hilfsmittel abdeckt. Einige Tarife bieten möglicherweise umfassendere Hilfsmittel-Leistungen, während andere nur bestimmte Kategorien von Hilfsmitteln abdecken. Zusätzlich muss das Hilfsmittel selbstverständlich dem Zweck dienen, die Gesundheit wiederherzustellen, zu verbessern oder dauerhaft zu sichern.

Alles in allem steht und fällt die Entscheidung für eine PKV mit dem genauen Blick auf die Konditionen und Tarife.


War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 3,7 / 5 Sternen aus 41 Meinungen
Ratgeber teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Pflegefinanzierung«:

Alles zum Thema Pflegefinanzierung PP Zur Startseite


nach oben