Die Pflegebranche ab 2024: Mehr Pflegegeld, Zuschüsse und digitale Rezepte

Die Pflegebranche befindet sich in einer stetigen Entwicklung. Neue Gesetze werden beschlossen, Regelungen hinzugefügt und veraltete Konzepte überarbeitet. Das kann für Pflegebedürftige oder pflegende Menschen schnell einmal kompliziert werden. Im Jahr 2024 steht eine relativ große Pflegereform an, die umfangreiche Änderungen in zahlreichen Bereichen vorsieht.

22.09.2023
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
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    22.09.2023
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Seniorin und junge Frau sitzen auf einem Sofa
© JP WALLET/www.shutterstock.com

Die Pflegebranche steht vor einer umfangreichen Umstrukturierung, die viele mit Pflege in Verbindung stehende Menschen betreffen wird, ob pflegebedürftig oder selbst pflegend. Allerdings wirken die Änderungen auf den ersten Blick häufig sehr komplex – es ist also leicht, den Überblick zu verlieren. Damit Ihnen das nicht passiert und Sie genau wissen, welche Entwicklungen der Pflegebranche im Jahr 2024 genau bevorstehen, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Ein Ausblick auf 2024

Im Jahr 2024 treten bedeutsame Veränderungen in der Pflegebranche in Kraft, die sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen betreffen.

  • Das Pflegegeld wird um fünf Prozent erhöht, was eine finanzielle Erleichterung für Pflegebedürftige darstellt.
  • Ebenso erfahren die Pflegesachleistungen eine fünf-prozentige Anhebung, die professionelle Pflege wird also gestärkt.
  • Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre erhalten bereits ab 2024 Zugang zu einem vorgezogenen Entlastungsbudget, das ihre Pflegekosten abdeckt.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld wird flexibler und kann nun jährlich beantragt werden, um berufstätige pflegende Angehörige zu unterstützen.
  • In stationären Pflegeheimen steigt der Zuschlag zu den Pflegekosten ab 2024, was die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige reduziert.

Pflegegeld

Die Erhöhung bedeutet, dass Personen, die bereits Pflegegeld erhalten, ab Januar automatisch höhere finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Anpassung ist besonders bedeutsam, da sie die erste seit 2017 ist und somit lang ersehnt wurde. Noch erfreulicher ist, dass eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent für das Jahr 2025 bereits geplant ist.

Pflegesachleistungen

Diese Erhöhung wiederum betrifft Pflegebedürftige, die bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, da ihre Pflegekassen ab Januar automatisch die höheren Beträge erstatten werden. Auch hier steht im Jahr 2025 eine weitere Steigerung um 4,5 Prozent an.

Verhinderungspflege und das Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget, das 2024 eingeführt wird, markiert eine entscheidende Verbesserung in der Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide Pflegeleistungen können nun aus diesem gemeinsamen Budget finanziert werden. Dies erhöht die Flexibilität und Effizienz bei der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen.

Besonders erfreulich ist die Regelung für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Sie erhalten bereits ab 2024 Zugang zu einem vorgezogenen Entlastungsbudget von 3.386 Euro, was ihre Pflegeoptionen erheblich erweitert. Darüber hinaus führt die Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu mehr Klarheit und Transparenz für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige. Diese Leistung ermöglicht es, notwendige Erwerbsarbeit und bestehende Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. In akuten Notsituationen der Pflege kann man sich von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf das Einkommen verzichten zu müssen.

Besonders bedeutsam ist die neue Regelung, die es ermöglicht, das Pflegeunterstützungsgeld nicht nur einmal pro Pflegefall, sondern jedes Jahr aufs Neue zu beantragen. Diese Flexibilität verschafft berufstätigen pflegenden Angehörigen die dringend benötigte Unterstützung, um ihre Pflegeverantwortung weiterhin effektiv wahrnehmen zu können.

Zuschlag zu Pflegekosten im Heim

Ab dem Jahr 2024 steigen die Zuschüsse in folgender Weise:

  • Im ersten Jahr erhöht sich der Zuschlag auf 15 Prozent, im Vergleich zu den bisherigen fünf Prozent.
  • Im zweiten Jahr steigt er auf 30 Prozent, gegenüber den bisherigen 25 Prozent.
  • Im dritten Jahr beträgt der Zuschlag 50 Prozent, im Vergleich zu den bisherigen 45 Prozent.
  • Ab dem vierten Jahr steigt der Zuschlag sogar auf 75 Prozent, anstelle der bisherigen 70 Prozent.

Das E-Rezept

Ab dem Jahr 2024 wird das E-Rezept nicht nur eine Option sein, sondern für Arztpraxen verpflichtend. Dieser Schritt kann die Art und Weise, wie Patienten ihre Rezepte erhalten und einlösen, grundlegend verändern. Dabei bietet es Patienten verschiedene Möglichkeiten der Einlösung, wie zum Beispiel:

  • E-Rezept-App: Patienten können spezielle Apps nutzen, um ihr E-Rezept digital zu empfangen und in der Apotheke vorzuzeigen. Dies ermöglicht eine papierlose Abwicklung.
  • Elektronische Gesundheitskarte: Das E-Rezept kann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, die dann in der Apotheke gescannt wird, um die Medikamente auszugeben.
  • Papierausdruck: Wer lieber auf Papier vertraut, kann das E-Rezept auch ausdrucken und in der Apotheke vorlegen.

Bisher wurde die Ausstellung von E-Rezepten lediglich vereinzelt getestet, um die reibungslose Umsetzung zu erproben. Die Ausbreitung des E-Rezepts kann sich also auch 2024 noch ein wenig ziehen.


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