Kosten und Leistungen bei Tages- und Nachtpflege einfach erklärt

Die Tages- und Nachtpflege kann Ihnen bei Pflegebedürftigkeit und auch Ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung bieten. Während die Tagespflege die Betreuung während des Tages sicherstellt, konzentriert sich die Nachtpflege auf die Bedürfnisse der Nacht – das klingt erst einmal logisch. Dennoch bestehen nicht selten Fragen und Unklarheiten, die wir mit Ihnen aufklären wollen.

  • Lesezeit ca. 3 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Seniorin trinkt Kaffee
© Photographee.eu/www.shutterstock.com

Welche Unterschiede gibt es bei der Tages- und Nachtpflege? Unterscheiden sich vielleicht die Kosten oder die Voraussetzungen? So sehr das Angebot der Tages- und Nachtpflege pflegebedürftigen Personen auch weiterhilft, so schwierig kann es auch manchmal sein, die richtigen Informationen dazu herauszufiltern.

Was sind Tages- und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Pflegeformen, die unter anderem das Ziel haben, entlastend für pflegende Angehörige zu wirken und gleichzeitig den sozialen Aspekt der pflegebedürftigen Person zu fördern – also soziale Kontakte oder Aktivitäten. Wie der Name verrät, stellt die Tagespflege ein Angebot während des Tages dar, etwa in einer spezialisierten Einrichtung. Die Nachtpflege hingegen bietet Überwachung und Unterstützung während der Nachtstunden.

Grober Kostenüberblick

Die Kosten für Tages- und Nachtpflege variieren im Normalfall je nach Einrichtung und Region. Sie setzen sich aus der pflegerischen Versorgung, Fahrdiensten, Verpflegung, Unterkunft und Betreuung zusammen – also alles, was für die Betreuung und das Drumherum vonnöten ist. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten, abhängig davon, welchen Pflegegrad Sie gerade besitzen.

Zusätzliche Kosten wie Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Investitionskosten sind die Ausgaben, die der Heimbetreiber in Bezug auf die Immobilie tragen muss, also die Neuanschaffung oder Instandsetzung von Gebäuden oder auch die Wartung technischer Geräte – dasselbe gilt für Gebäudemieten, Leasing-Verträge etc.

Pflegegrade und Leistungsumfang – wie viel Geld steht Ihnen zu?

Ab Pflegegrad 2 bis 5 besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für die pflegerische Versorgung innerhalb der Tages- oder Nachtpflege. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: Betroffene erhalten bis zu 689 Euro pro Monat für die teilstationäre Pflege.
  • Pflegegrad 3: Hier steigt der Betrag auf bis zu 1.298 Euro pro Monat.
  • Pflegegrad 4: Es werden bis zu 1.612 Euro monatlich bereitgestellt.
  • Pflegegrad 5: Die höchste Unterstützung beträgt bis zu 1.995 Euro pro Monat.

Mögliche Entlastungen für Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ebenfalls für Leistungen der Tages- und Nachtpflege verwenden – beachten Sie aber, dass es sich dabei lediglich um den allgemeinen Entlastungsbetrag handelt und nicht um zusätzliche, speziell für die Tages- und Nachtpflege vorgesehene Leistungen.

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

Falls die Beiträge zur Tages- und Nachtpflege nicht genügen, können Sie natürlich noch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Pflegegeld, das für den Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich zu den Sachleistungen gewährt wird. So können Sie, falls gewünscht weitere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen finanzieren.

Prüfen Sie am besten im Voraus, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bestehen und welche Bedürfnisse Sie mitbringen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen bereitgestellten Leistungen auch nur für das verwenden, was Sie wirklich brauchen – es geht schließlich um Ihre Gesundheit und um die Ihnen zustehenden Leistungen.

Antragstellung und Kostenerstattung

Um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag auf Leistungen der teilstationären Pflege stellen. Die Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege rechnet die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Auch hier gilt: Wichtig ist, dass die Höhe der Kostenerstattung im Voraus mit der Pflegekasse geklärt wird und dass alle notwendigen Unterlagen frühzeitig eingereicht werden. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen sollen oder ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, lassen Sie sich am besten von Angehörigen oder professionellen Beratungsstellen helfen – sie können auch bei Ihrer Pflegekasse nach Informationen fragen.

Wie Sie gemerkt haben, spielt die Finanzierung durch die Pflegekasse eine zentrale Rolle bei der Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege – Unterstützung und Informationen finden Sie bei Bedarf also auch dort. Falls Sie über eine Tages- und Nachtpflege nachdenken, nehmen Sie sich genug Zeit, sich gründlich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Wir empfehlen, Ihre eigenen Ansprüche und Bedürfnisse zusammenzutragen und die Kosten und Leistungen mit Angehörigen und Beratungsstellen zu besprechen. So befinden Sie sich auf der sicheren Seite und können die Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen gewissenhaft nutzen.


War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 4,2 / 5 Sternen aus 20 Meinungen
Ratgeber teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Pflegefinanzierung«:

Alles zum Thema Pflegefinanzierung PP Zur Startseite


nach oben