Leibrente: Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen

Im Alter steigen die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Pflege. Nicht alles wird von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Eigenheimbesitzer spielen dann oft mit dem Gedanken, ihr Haus zu verkaufen, um hohe Pflegekosten zu decken. Doch das liebgewonnene Zuhause zu verlassen, fällt schwer. Eine Lösung kann die sogenannte Leibrente sein. Senioren verkaufen ihr Haus, bleiben aber darin wohnen.

04.12.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
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    04.12.2020
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Gebäude
© nattanan23/pixabay.com

Besonders, wenn Menschen pflegebedürftig werden, kommen hohe Kosten auf sie und ihre Angehörigen zu. Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen oder anders vorgesorgt hat, muss sich in der Regel keine Sorgen darum machen. Doch nur wenige haben genug Geld zur Seite gelegt, um Krankheits- und Pflegekosten problemlos bewältigen zu können.

Gerade Eigenheimbesitzer verlassen sich bei der Altersvorsorge gerne auf ihre Immobilie: Spätestens bis zur Rente wird das Eigenheim abbezahlt, dann lebt man mietfrei und im Notfall kann der Besitz verkauft werden. Oft wird dieser Entschluss gefasst, wenn der Umzug ins Alten- oder Pflegeheim ansteht.

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Pflege zu Hause oft bevorzugt

Viele Menschen wollen so lange es geht auf den Umzug ins Pflegeheim verzichten. Für die Pflege zu Hause gibt es immer mehr Möglichkeiten und Modelle, die sich gut planen und auch finanzieren lassen. Oft ist es sogar günstiger, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Durch ambulante Pflegedienste, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, professionelle 24-Stunden-Pflege oder die Unterstützung von Angehörigen ist es längst keine Seltenheit mehr, dass Pflegebedürftige ihren Lebensabend zu Hause verbringen.

Lebenslanges Wohnrecht und zusätzliche Rente

Bei der Leibrente verkaufen Senioren ihr Eigenheim und erhalten dafür sowohl ein lebenslanges Wohnrecht als auch monatliche Zahlungen, die bis zum Lebensende fortgeführt werden. Beides ist dem Verkäufer sicher, weil Wohnrecht und Höhe der Rentenzahlungen im Grundbuch eingetragen werden.

Wie hoch die monatliche Leibrente ausfällt, ist abhängig vom Wert der Immobilie. Je höher der Immobilienwert, desto höher auch die Leibrente. Außerdem spielen die durchschnittliche Lebenserwartung und das Alter des Verkäufers eine Rolle. Je älter er ist, desto höher müssen die monatlichen Zahlungen sein, damit zum Lebensende der Immobilienwert erreicht wird. Zahlungen im drei- bis vierstelligen Bereich können also durchaus realistisch sein.

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Übrigens: Wenn der potenzielle Käufer einen Gutachter bestellt, um den Immobilienwert schätzen zu lassen, sollten Verkäufer sich nicht blind auf das Ergebnis verlassen, sondern eine Zweitmeinung einholen und das Objekt selbst schätzen lassen.

Für wen eignet sich die Leibrente?

Die Leibrente kommt für Personen infrage, die

  • eine eigene Immobilie besitzen,
  • keinen Kredit mehr bedienen müssen,
  • zu Hause wohnen bleiben wollen,
  • ihre finanzielle Situation verbessern wollen
  • und keine Erben für das Haus haben oder ihre Angehörigen nicht mit den hohen Pflegekosten belasten wollen.

Leibrente mit Mindestlaufzeit absichern

Oft wird die Leibrente auch als „Wette auf den Tod“ bezeichnet. Denn der Käufer profitiert, wenn der Verkäufer die durchschnittliche Lebenserwartung nicht erreicht. Verstirbt er wenige Jahre nach dem Verkauf, hat der Käufer deutlich weniger gezahlt, als die Immobilie wert ist. Deshalb sollte eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, in der monatliche Zahlungen fortgeführt werden müssen. Im Todesfall erhält dann der Erbe des Verkäufers die Leibrente. Je nach Immobilienwert und Alter des Verkäufers bieten sich unterschiedlich lange Mindestlaufzeiten an.

Achtung: Auf vertragliche Details achten

Eine Leibrente kann sowohl innerhalb der Familie als auch mit anderen Kaufinteressenten vereinbart werden. Es gibt auch kirchliche Stiftungen oder Immobilien-Unternehmen, die Leibrenten anbieten, wie zum Beispiel die Stiftung Liebenau oder Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG.

Aktuell bestehen für Leibrenten keine gesetzlichen Standards. Wie genau sich die Details gestalten sollen, müssen Verkäufer und Käufer selbst regeln. Deshalb ist eine professionelle Beratung vom Notar unbedingt ratsam, um mögliche Vertrags- und Kostenfallen zu verhindern.

Neben dem lebenslangen Wohnrecht, der Höhe der monatlichen Rente und der Mindestlaufzeit sollten folgende Fragen vertraglich geklärt werden:

  • Wer kommt für Instandhaltung, Renovierung und Sanierung der Immobilie auf? Wer ist für die Umsetzung zuständig?
  • Was passiert nach dem Tod eines Ehepartners? Gilt das lebenslange Wohnrecht auch für Witwen oder Witwer?
  • Was passiert bei einem Umzug ins Pflegeheim? Darf der neue Eigentümer die Immobilie selbst nutzen oder vermieten? Wird die Leibrente trotzdem gezahlt? Oder wird der Restwert der Immobilie mit einer Einmalzahlung an den Verkäufer ausgezahlt?
Text wurde aktualisiert und erschien ursprünglich am 06.02.2019

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