Heimkosten steigen trotz neuer Zuschüsse

Die Pflege im Heim zieht monatlich hohe Kosten nach sich. Sie gilt als teuerste Variante der Versorgung von Pflegebedürftigen. Obwohl es seit 2022 neue Zuschüsse für Heimbewohner gibt, steigen die Kosten dennoch weiter.

01.09.2022
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
  • |
    01.09.2022
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Senioren sorgenvoll mit Taschenrechner
© shurkin_son/www.shutterstock.com

Wer einen vollstationären Aufenthalt im Pflegeheim braucht, zieht um – und greift tief in die Tasche. Trotz Pflegeversicherung und Zuschüssen liegt der Eigenanteil für Betroffene bei über 2000 Euro im bundesweiten Durchschnitt. Die Kosten können bis zu 4000 Euro umfassen. Dabei spielen der Pflegegrad, die jeweilige Pflegeeinrichtung und die Dauer der Pflegebetreuung wesentliche Rollen in der Kalkulation. Wie kostspielig ist die Pflege im Heim?

Pflegekosten im Pflegeheim: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Die Pflegekosten umfassen folgende Leistungen: Pflege, Betreuung, Ausbildung von Pflegekräften und medizinische Behandlungen.

Durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil unterscheidet sich der Eigenanteil der Pflegekosten innerhalb einer Einrichtung für Pflegegrad 2 bis 5 nicht. Lediglich die Leistung der Pflegekasse wird durch den Pflegegrad beeinflusst. So bezahlen Bewohner mit einem höheren Pflegegrad den gleichen Eigenanteil wie Bewohner mit niedrigen Pflegegrad. Die Mehrkosten durch den gestiegenen Pflegeaufwand gleicht die Pflegekasse durch höhere Zuschüsse aus.

Ausnahme: Pflegegrad 1 hat einen höheren Eigenanteil, weil die Pflegekasse hier nur den Entlastungsbetrag (125 Euro) zur Verfügung stellt.

Das übernimmt die Pflegekasse:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro (Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • Pflegegrad 6: 2005 Euro

Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil: Entlastung seit 2022

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil macht einen Teil der Heimkosten aus. Dieser wird seit 2022 durch einen Zuschuss reduziert. Der Zuschlag erhöht sich mit der Dauer der Pflege im Heim. Damit erreicht der Entlastungszuschlag in der Pflege im ersten Jahr den niedrigsten, ab dem vierten Jahr jedoch den Höchststand:

  • Im ersten Pflegejahr im Heim reduziert sich der Eigenanteil durch den Zuschuss um 5 Prozent.
  • Im zweiten Jahr umfasst der Zuschlag 25 Prozent.
  • Im dritten Jahr 45 Prozent.
  • Ab dem vierten Jahr des Pflegeheimaufenthaltes gibt es 70 Prozent Zuschuss.

Allerdings ist die Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten weiterhin ohne Zuschuss zu finanzieren.

Gesamter Eigenanteil im Pflegeheim: So setzt er sich zusammen

Die kompletten Zuzahlungskosten umfassen mehr als nur den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Sie setzten sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen:

  • Verpflegung,
  • Unterkunft,
  • Investitionskosten (Renovierungen, Instandhaltungskosten),
  • einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Eigenanteil der Pflegekosten)

Alle dieser Posten steigen im Preis, vor allem der Eigenanteil der Pflegekosten. Ursache ist nicht nur die allgemeine Inflation, sondern auch die langanhaltende Belastung des Pflegepersonals. Der neue Zuschuss kann die Kosten also nur dämpfen, aber nicht senken.

Fazit: Das bringen die Zuschüsse für Heimkosten – und das nicht

Obwohl der Entlastungszuschlag langfristig die Kosten des Eigenanteils reduzieren soll, steigen die Pflegeheimkosten weiterhin. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil lässt sich im ersten Pflegejahr kaum senken. Zusätzlich versterben viele Bewohner innerhalb des ersten Jahres im Heim. Dadurch profitiert weniger als die Hälfte der Heimbewohner von den wachsenden Zuschlägen. Die Entgelte für die Pflegebetreuung im Pflegeheim erhöhen sich dagegen trotz allem.

Pflegebedürftigkeit erhöht somit das Armutsrisiko im Alter. Derart hohe Zuzahlungen begünstigen die langfristige Entwicklung, dass vornehmlich Betroffene mit Pflegegrad 4 oder 5 ins Heim einziehen. Eine weniger einschränkende Pflegebedürftigkeit (Schweregrad 2 beispielsweise) lässt Ältere gründlich abwägen, ob der stationäre Heimaufenthalt erforderlich ist. Denn die Entlastung durch den Zuschlag im ersten Jahr fällt gering aus.

Ein weiterer Gesichtspunkt, der die Kosten unter Umständen ansteigen lässt, betrifft die Pflegeeinrichtungen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der individuellen Entgelte. Denn das Pflegeheim kann generell die anfallenden Versorgungskosten auf die Bewohner umlegen. Dadurch ergeben sich teilweise hohe Unterschiede bei den Heimen.


War diese News hilfreich?
Ø 4,3 / 5 Sternen aus 26 Meinungen
News teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Wohnen im Alter«:

Alles zum Thema Wohnen im Alter PP Zur Startseite


nach oben