So beantragen Sie ein Kranken- oder Pflegebett

Bei chronischen Krankheiten oder altersbedingter Pflegebedürftigkeit muss in der Wohnung vieles angepasst werden. Woran Betroffene meist erst spät denken, ist ein neues Bett, das den besonderen Bedürfnissen gerecht wird. Liegt eine ärztliche Verordnung oder ein Pflegegrad vor, werden die Kosten für ein Pflegebett unter Umständen übernommen.

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Pflegebett
© arembowski/pixabay.com

Ein spezielles Bett kann den Alltag mit Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen. Nicht nur für pflegende Angehörige und/oder den Pflegedienst wird die Arbeit erheblich leichter, weil An- und Ausziehen, Körperpflege und das Umlagern viel reibungsloser funktioniert. Auch pflegebedürftige Personen können ihre Mobilität erhalten bzw. wiedererlangen. Mit dem richtigen Kranken- oder Pflegebett können sie sich zum Beispiel selbstständig aufsetzen, was in einem normalen Bett oft nicht möglich ist.

Krankenbett oder Pflegebett?

Zwischen Krankenbetten und Pflegebetten gibt es streng genommen keinen Unterschied. In der Begrifflichkeit unterscheiden sie sich nur, weil das eine bei der Krankenkasse und das andere bei der Pflegekasse beantragt wird.

Krankenbett von der Krankenkasse

  • Kein Pflegegrad erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Das Bett muss
  1. einer Behinderung vorbeugen oder
  2. dem Ausgleich einer Behinderung dienen oder
  3. einen Behandlungserfolg versprechen

Pflegebett von der Pflegekasse

  • Pflegegrad erforderlich
  • Das Bett muss
  1. die Pflege erleichtern oder
  2. die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder
  3. eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Wo stellt man den Antrag?

Liegt kein Pflegegrad vor, aber zum Beispiel eine akute Erkrankung oder chronische Leiden, wird das Krankenbett bei der Krankenkasse beantragt. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellt, in der ausdrücklich ein behindertengerechtes Bett verordnet wird.

Liegt allerdings eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit vor, wenden sich Betroffene an die Pflegekasse. Hier können sie einen Antrag auf Kostenübernahme für ein höhenverstellbares Pflegebett stellen, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Unter Umständen kann auch schon der MDK beim Gutachten festhalten, dass ein Pflegebett benötigt wird. Betroffene, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können auch hier fragen, ob der Pflegedienst den Antrag übernimmt oder bei der Formulierung hilft.

Auch mit Pflegegrad kann es sich anbieten, zunächst den Weg über die Krankenkasse zu wählen. Lehnt diese die Kostenübernahme für das Krankenbett ab, können Betroffene immer noch auf die Pflegekasse ausweichen und hier einen Antrag stellen.

Achtung: In jedem Fall sollten Sie die Antwort der Kranken- bzw. Pflegekasse abwarten. Erst wenn Sie wissen, ob und von welchem Träger die Kosten übernommen werden, sollten Sie weitere Schritte einleiten. Ansonsten bleiben Sie unter Umständen auf hohen Kosten sitzen.

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Wenn die Kranken- oder Pflegekasse die Kostenübernahme bewilligt, erhalten Antragsteller das Kranken- oder Pflegebett leihweise. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent (aber maximal 25 Euro) zahlen und können das Bett solange zu Hause nutzen, wie es benötigt wird. Anschließend geht es zurück an den Kostenträger.

Zu beachten ist hierbei, dass ein Bett von der Kranken- oder Pflegekasse immer nur die niedrigsten Anforderungen erfüllt. Kranken- und Pflegebetten gibt es mit vielen besonderen Extras und Sonderausstattungen, wie zum Beispiel Aufstehhilfen, Fußstützen, Seitengitter, elektronischen Lakenaufzugsvorrichtungen, Pflegetischen und so weiter. Diese werden nur übernommen, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Kranken- und Pflegebetten, die deutlich mehr können. Dazu gehören Aufstehbetten, Stehbetten, Seitenlagerungsbetten, Schwerlastbetten oder Pflegebetten 4.0, die mit einem digitalen Assistenzsystem versehen sind. Von der Kranken- oder Pflegekasse werden in der Regel nur die Standard-Varianten finanziert, ggf. mit Sonderausstattung.

Pflegebett selbst mieten oder kaufen

Wer kein spezielles Bett von der Kranken- oder Pflegekasse erhält oder mit der Standard-Variante nicht zufrieden ist, kann sich alternativ auch selbst nach einem Bett umsehen. Es gibt Firmen, die Kranken- und Pflegebetten gegen Gebühr vermieten. Auf Dauer kann es aber günstiger sein, selbst ein Bett zu kaufen. Hier fallen leicht Kosten bis zu 3.000 Euro an. Allerdings haben Käufer auch die Möglichkeit, sich ihr Kranken- oder Pflegebett nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen auszusuchen. Außerdem ist das Bett beim privaten Kauf meist schneller verfügbar und Betroffene müssen nicht so lange auf die Antragsbewilligung und die Lieferung des Bettes warten.


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