Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-WG

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Pflege-WG zu eröffnen, sollte sich im Vorfeld über entstehende Kosten und deren Finanzierung informieren. Denn die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist nicht immer eine günstige Angelegenheit.

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Restaurierter Altbau
© Kalle Kolodziej/de.fotolia.com

Über die monatliche Förderung von Pflege-WGs (Wohngruppenzuschlag) haben wir bereits berichtet. Aber nicht nur die laufende Versorgung einer solchen Wohngemeinschaft kostet Geld. Auch die Gründung ist mit Kosten verbunden. Dafür gibt es die sogenannte Anschubfinanzierung. Und auch weitere Zuschüsse können interessant sein.

Finanzielle Förderung für die Neugründung

Für die Anschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln, Renovierungsmaßnahmen oder den barrierefreien Umbau können hohe Kosten anfallen.

Anschubfinanzierung

Wer Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag hat, kann für die Neugründung einer Pflege-WG auch die sogenannte Anschubfinanzierung zur altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung des Wohnraums erhalten (§ 45e SGB XI). Jeder Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1), der sich an der Gründung einer Pflege-WG beteiligt, kann eine einmalige Förderung in Höhe von 2.500 Euro beziehen. Pro Wohngemeinschaft ist die Gesamtförderung jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Gibt es mehr als vier förderberechtigte Personen in der WG, wird der Gesamtbetrag von 10.000 Euro aufgeteilt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres bei der Pflegekasse gestellt werden. Dort erhalten Interessenten auch weitere Informationen zur Verfahrensweise.

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Im Sozialgesetzbuch ist ausdrücklich festgehalten, dass die Anschubfinanzierung zusätzlich zu den Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) gezahlt wird. Die Pflegekasse zahlt auf Antrag bis zu 4.000 Euro für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Zu solchen Anpassungen gehören zum Beispiel Rampen, Treppenlifte, breitere Türöffnungen oder der Umbau einer Wanne zur Dusche. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5.

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Gut zu wissen: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wird der Zuschuss entsprechend erhöht. Bei zwei Mitbewohnern beträgt die Förderung 8.000 Euro. Vier Bewohner erhalten demnach insgesamt 16.000 Euro. Dabei handelt es sich gleichzeitig um den Höchstbetrag. Leben mehr als vier Pflegebedürftige zusammen, wird der Maximalzuschuss von 16.000 Euro anteilig auf die aufgeteilt.

Pflege-WG gründen in vier Schritten

Wichtig: Im Hinblick auf alle folgenden Punkte sollten Sie sich auch über den monatlichen Wohngruppenzuschlag von der Pflegekasse informieren. Dieser wird nur gezahlt, wenn Ihre WG bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Welche das sind, erfahren Sie hier.

1. Mitbewohner finden

Wer eine Pflege-WG gründen möchte, braucht zuerst natürlich Mitbewohner. Es ist wichtig, dass die künftigen WG-Bewohner zueinander passen und sich gut verstehen. Auch die Angehörigen sollten gut miteinander auskommen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Interessen und Vorstellungen ähnlich sind. Hat jeder Spaß an gemeinsamen Mahlzeiten und Ausflügen? Oder möchte jeder Bewohner am liebsten viel Ruhe und Zeit für sich haben?

Unser Tipp: Mitbewohner können Sie zum Beispiel über einen Aushang im nächsten Seniorentreff finden. Oder Sie fragen beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach, ob es dort Interessenten gibt. Auch Pflegedienste, die bereits Pflege-WGs betreuen, können vielleicht bei der Suche weiterhelfen.

2. Über gesetzliche Regelungen informieren

Informieren Sie sich gemeinsam über die gesetzlichen Regelungen für Pflege-WGs. Von Bundesland zu Bundesland können sie unterschiedlich sein. Bei einer Verbraucherzentrale oder bei der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) können Sie sich beraten lassen.

3. WG-Konzept erstellen

Sobald Sie wissen, welche gesetzlichen Vorgaben Sie einhalten müssen, können Sie gemeinsam ein Konzept für die WG erstellen. Die Gruppe sollte festlegen, wie das WG-Leben aussehen soll und wie sie das Ganze finanzieren möchte. Es kann sinnvoll sein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Dann kann die Gruppe gemeinsam juristisch handeln.

4. Passenden Wohnraum finden

Zu guter Letzt muss natürlich der passende Wohnraum gefunden werden. Dieser kann gemietet, gekauft oder umgebaut werden. Es bietet sich an, eine lokale Wohnungsbaugesellschaft um Hilfe zu bitten.


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