Pflegegrad und Pflegegeld bei psychischen Erkrankungen – Eine wichtige Hilfe für Betroffene

Einen Pflegegrad und somit Zugang zu Leistungen wie Pflegegeld zu erhalten, kann vielen bedürftigen Menschen dabei helfen, ihren Alltag leichter zu bewältigen. Allerdings herrscht häufig Unklarheit darüber, ob eine psychische Erkrankung Betroffenen die Möglichkeit zu diesen Hilfsleistungen gibt. Wir klären auf.

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Eine ältere Frau sitzt in der Küche mit zugezogenen Vorhängen und schaut in die Ferne
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Häufig sind bei psychischen Erkrankungen die Hemmschwellen und Unsicherheiten sehr groß. Nicht selten hindert das einige Betroffene daran, nach Hilfe zu suchen, auch wenn der Alltag nicht mehr zu meistern ist. Ein Pflegegrad und die entsprechenden sozialen Leistungen können eine große Erleichterung darstellen, wenn sie denn nur in Anspruch genommen werden. Doch was gibt es dabei Besonderes zu beachten?

Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen möglich?

Eine psychische Erkrankung kann das Leben eines Menschen auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Nicht selten ist sie auch mit einem hohen Pflegebedarf verbunden. Doch können Betroffene in solchen Fällen einen Pflegegrad erhalten?

Die Antwort ist: Ja, ein Pflegegrad ist auch bei einer psychischen Erkrankung möglich. Denn nicht nur körperliche Einschränkungen können zu einem erhöhten Pflegebedarf führen, sondern auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigungen des Betroffenen zu einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten führen und er deshalb auf Hilfe angewiesen ist.

Die Beantragung eines Pflegegrades bei einer psychischen Erkrankung kann jedoch aufgrund der unsichtbaren Natur der Beeinträchtigungen und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Einschätzung des Pflegebedarfs komplizierter sein als bei körperlichen Erkrankungen. Hier kann es hilfreich sein, ärztliche Gutachten, Berichte von Therapeuten oder eine genaue Beschreibung des Pflegebedarfs durch Angehörige vorzulegen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Betroffene und Angehörige sich genau informieren und bei der Beantragung des Pflegegrades unterstützen lassen, um eine angemessene Einstufung zu erreichen.

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Können Betroffene Pflegegeld erhalten?

Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die auf Pflege angewiesen sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Menschen gezahlt wird. Es soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können.

In der Regel erfolgt die Pflege von Betroffenen psychischer Erkrankungen auf andere Art als die „klassische“ Art der Pflege. Am Fokus selbst ändert sich allerdings nichts, denn dieser liegt nach wie vor auf der täglichen Betreuung und Begleitung, die notwendig ist, um den Erkrankten ein lebenswertes und vergleichsweise eigenständiges Leben im Alltag zu ermöglichen.

Pflegegrad bei Depression oder Angststörung – welche Kriterien werden berücksichtigt?

Eine Depression oder Angststörung kann eine erhebliche Belastung für Betroffene und Angehörige darstellen und Auswirkungen auf den Alltag und die Eigenständigkeit haben. In einigen Fällen kann ein Pflegegrad beantragt werden, um Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten.

Um einen Pflegegrad bei einer Depression oder Angststörung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese werden im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft. Dabei werden die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die sozialen Kontakte der betroffenen Person bewertet.

Im Fall einer Depression können Kriterien wie

  • Antriebslosigkeit,
  • Konzentrationsstörungen,
  • Stimmungsschwankungen
  • oder Schlafstörungen berücksichtigt werden

Auch Selbstgefährdung oder suizidale Gedanken können eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass die Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum bestehen und eine erhebliche Auswirkung auf die Selbstständigkeit und das alltägliche Leben haben.

Ein Beispiel

Frau Meier ist 55 Jahre alt und leidet seit vielen Jahren an einer Angststörung. Sie hat Probleme, sich alleine in der Öffentlichkeit zu bewegen und ist auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen. Sie benötigt Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen und Reinigen des Hauses. Oft ist Frau Meier auch nicht in der Lage, ihre Medikamente zur Senkung des Blutdrucks selbstständig rechtzeitig einzunehmen, da sie unter Panikattacken leidet. Die Angst vor der Zukunft und vor Veränderungen belastet sie sehr und führt dazu, dass sie oft sehr nervös und angespannt ist.

Frau Meier kann aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten und ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Ihr Mann ist vor einigen Jahren verstorben. Aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation hat Frau Meier auch Probleme, sich ausreichend mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Gütern des alltäglichen Lebens zu versorgen.

Die Beantragung eines Pflegegrades könnte Frau Meier helfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben zu erhalten. Durch die Einstufung in einen höheren Pflegegrad könnte sie zudem Pflegegeld erhalten, das ihr mehr finanzielle Sicherheit bietet und ihr ermöglicht, sich professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Angststörung zu suchen.


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