Mehr Arbeitslose mit Behinderung in 2020: Tipps für den Start zurück ins Berufsleben

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen schwer getroffen. Die negativen Folgen sind noch lange nicht vollständig absehbar, doch ist der Arbeitsmarkt schon jetzt stark gebeutelt. Für Menschen mit Schwerbehinderung ist diese Zeit besonders schwer, was sich auch in den Arbeitslosenzahlen widerspiegelt. Verbesserte sich die Situation seit 2013 stetig, sind alleine in den Monaten März und April in Deutschland 10.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos geworden.

25.01.2021
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
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    25.01.2021
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Mann im Rollstuhl sitzt am Schreibtisch mit Smartphone und Notebook
© Drazen Zigic/www.shutterstock.com

Aktuell sind knapp 180.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos – die Befürchtung sei laut Präsidentin des Sozialverbands VDK groß, dass die Zahl weiter ansteigt und ein Licht am Ende des Tunnels sehe sie nicht. Das Kurzarbeitergeld würde zwar vieles abfangen und der besondere Kündigungsschutz greife für eine gewisse Zeit. Zudem ermöglichen einige Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice, doch fehlt vielen Beschäftigten aufgrund von Vorerkrankungen oder fehlender Barrierefreiheit die Möglichkeit dazu. Andere Unternehmen verzichten komplett auf Homeoffice. Die Folge: unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers. Das ist für die Betroffenen aber meist keine Option, sind sie doch auf ihr Einkommen angewiesen. Am Ende bleiben dann oft nur die Kündigung und der Weg in die Arbeitslosigkeit.

Wieder einen Fuß in die Tür zu bekommen, gestaltet sich auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Schwerbehinderung aber deutlich schwieriger als für Menschen ohne Einschränkungen. Laut der Sprecherin der Hilfsorganisation Aktion Mensch suchen behinderte Menschen rund 100 Tage länger nach einer neuen Stelle, wie das Onlineportal ihre-vorsorge.de berichtet.

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Haben Menschen mit Schwerbehinderung einen festen Arbeitsplatz, gelten für sie besondere Bedingungen, je nach Grad und Art der Behinderung. Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor, können sogenannte Nachteilsausgleiche genutzt werden. Es besteht z.B. die Möglichkeit, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Altersrente zu gehen und man unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz der sicherstellt, dass der Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Behinderung gekündigt wird. Darüber hinaus stehen Betroffenen fünf Urlaubstage mehr im Jahr zu, die beim Arbeitgeber beantragt werden müssen.

In der aktuellen Krise hilft der Nachteilsausgleich aber nur bedingt. Menschen mit Behinderung, die ihren Job verlieren, können Unterstützungsangebote bei verschiedenen Ansprechpartnern nutzen, um schneller einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Lesen Sie auch: Schwerbehindertenrente: Bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand

Unterstützungsangebote und Ansprechpartner

In Fällen von Erwerbslosigkeit stehen betroffenen Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Behörden, Ämter und Beratungsstellen zur Seite:

  • Agentur für Arbeit
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Integrationsfachdienst
  • Integrationsamt
  • Förderschulen
  • Berufsbildungswerke
  • Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen
  • Behinderten- und Selbsthilfevereine
  • Schwerbehinderten-Vertretung im Unternehmen

Agentur für Arbeit

Als erste Anlaufstelle steht die Agentur für Arbeit beratend zur Seite , zum Beispiel bei der gemeinsamen Suche nach passenden Weiterbildungen und Stellenangeboten.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), ein Teil der Agentur für Arbeit, bietet gezielt Akademikern mit Schwerbehinderung Hilfe bei der Jobsuche, gibt Tipps für das Bewerbungsschreiben und berät zu jeglichen Fragen.

Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

oder direkt bei der ZAV:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Telefonnummer: 0228 – 50 20 82 876
zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de

Integrationsfachdienst

Unterstützung findet man auch beim Integrationsfachdienst, einer Beratungsstelle, die Unterstützung bei der Jobsuche oder beim Bewerbungsschreiben bietet. Besonders Menschen, die in einem Unternehmen mit Mitarbeitern ohne Behinderung und nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten wollen, sind hier gut aufgehoben. Die Beratungsstelle steht außerdem bei Beginn einer neuen Arbeitsstelle oder bei Problemen am Arbeitsplatz zur Seite. Darüber hinaus können sich auch Arbeitgeber bei Fragen zum Thema „Arbeitnehmer mit Behinderung“ an den Integrationsfachdienst wenden.

Einen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Integrationsamt / Inklusionsamt

Ähnlich wie der Integrationsfachdienst hat das Integrationsamt, oder auch Inklusionsamt genannt, eine beratende und unterstützende Funktion inne. Menschen mit Schwerbehinderung wird bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder Ausbildungsplatz geholfen. Außerdem kümmert sich die Behörde darum, dass Menschen mit Behinderung ihre Arbeitsstelle behalten und kontrolliert dabei auch, ob die Personen an ihrem Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden. Man kann dort außerdem Kosten für z.B. Weiterbildungen oder Hilfsmittel einreichen, wenn man nachweisen kann, dass ein behinderter Mensch dadurch einen Job bekommen oder seinen Job behalten hat. Das Integrationsamt stellt unter Umständen außerdem Geld für eine Arbeitsassistenz zur Verfügung, die den Menschen mit Behinderung auf der Arbeit unterstützt. Auch hier können sich Arbeitgeber melden, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einstellen wollen.

Gut zu wissen: Die Integrationsämter erhalten sogenannte „Ausgleichszahlungen“ von Arbeitgebern, die keine oder nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Es geht aber auch andersherum – arbeiten in einem Unternehmen behinderte Menschen, erhalten sie Geld vom Integrationsamt.

Das für Sie zuständige Integrationsamt finden Sie hier.

Weitere Ansprechpartner

Weitere Unterstützung erfährt man in Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation wie Förderschulen, Berufsbildungswerke oder Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen, die es in vielen Städten und Gemeinden zu finden gibt. Hier finden Sie z.B. Hilfe, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Betroffene können dort für einen neuen Beruf ausgebildet werden oder es werden Weiterbildungen angeboten. Zudem gibt es deutschlandweit viele Behinderten- und Selbsthilfevereine, die sich für die Rechte behinderter Menschen einsetzen. Möchten Sie detaillierte Informationen hierzu erhalten, können Sie sich an die EUTB-Beratungsstellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) wenden. Hier arbeiten und beraten selbst viele Menschen mit Behinderungen, die aus eigener Erfahrung berichten können. :
Arbeiten in einem Unternehm mindestens fünf Personen mit Schwerbehinderung, ist eine Schwerbehinderten-Vertretung Pflicht. Diese stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen integriert werden und setzt sich für deren Rechte ein. Bewirbt sich eine Person mit Schwerbehinderung in so einem Betrieb, kann sie zuerst mit der Schwerbehinderten-Vertretung sprechen, die auf Wunsch auch im Vorstellungsgespräch dabei ist. Ob es in dem Betrieb eine solche Vertretung gibt, kann im Integrationsamt oder bei der Agentur für Arbeit erfragt werden.


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