Pflegekasse vs. Krankenkasse: Wer trägt welche Kosten?

Wer in Deutschland lebt, kann zwar von zahlreichen Leistungen verschiedener Absicherungen, wie der Krankenkasse und der Pflegekasse, profitieren, doch kann es auch schwierig sein, sich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden und zu verstehen, welche der beiden Kassen denn nun für einen selbst zuständig ist.

  • Lesezeit ca. 3 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 3 Minuten
Arzt packt eine medizinische Münze in ein Sparschwein
© freepik/de.freepik.com

Die Krankenkasse und die Pflegekasse – jeder kennt sie, doch die wenigsten wissen, welche Zuständigkeiten die beiden eigentlich innehaben und welche Leistungen sie unterstützen. Um ein wenig Klarheit zu schaffen, folgt in den nächsten Abschnitten eine klare Unterscheidung.

Zuständigkeiten und Finanzierung

Die Krankenkasse und die Pflegekasse unterscheiden sich sowohl in ihren Zuständigkeiten als auch in ihrer Finanzierung.

  1. Krankenkasse: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen, die nach ärztlicher Verordnung erfolgen. Hierbei können verschiedene Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Therapien und Untersuchungen abgedeckt werden. Ein wesentlicher Unterschied zur Pflegekasse liegt darin, dass der Hausarzt direkt in den Prozess eingebunden ist.
  2. Pflegekasse: Die Pflegekasse hingegen übernimmt Leistungen, die bei festgestellter Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erbracht werden. Der MDK führt eine Begutachtung durch und stellt einen Pflegegrad fest, der die Höhe der Leistungen bestimmt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für verschiedene pflegerische Leistungen. Dabei kann es sich um ambulante Geldleistungen (Pflegegeld) handeln, die den pflegebedürftigen Personen zur freien Verfügung gestellt werden. Alternativ können auch ambulante Sachleistungen (Pflegedienst) in Anspruch genommen werden, bei denen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Zusätzlich werden Leistungen wie vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, ein Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen angeboten.

Leistungen der Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung. Diese Leistungen werden in der Regel nach ärztlicher Verordnung gewährt und dienen der Behandlung und Wiederherstellung der Gesundheit. Zu den Leistungen der Krankenkasse gehören:

  1. Krankheitskostenübernahme: Die Krankenkasse deckt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Medikamente im Fall von Krankheiten ab. Dazu zählen unter anderem Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Untersuchungen und Therapien.
  2. Mutterschaftskostenübernahme: Werdende Mütter erhalten von der Krankenkasse Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft und nach der Geburt. Hierzu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenleistungen, Geburtskosten und Stillberatung.
  3. Unfallkostenübernahme: Im Falle eines Unfalls übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und Hilfsmittel zur Unterstützung der Genesung.

Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekasse verfolgt das Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und pflegebedürftigen Menschen eine angemessene Versorgung zu ermöglichen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind darauf ausgerichtet, die Pflege zu Hause zu unterstützen und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

  1. Präventive Maßnahmen: Die Pflegekasse setzt auf präventive Maßnahmen und medizinische Behandlungen, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Sturzprävention, medizinische Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitation.
  2. Priorität der ambulanten Pflege:Die Pflegeversicherung legt großen Wert auf die ambulante Pflege, um den Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ambulante Geldleistungen (Pflegegeld) können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um die Pflege selbst zu organisieren. Alternativ können ambulante Sachleistungen (Pflegedienst) in Anspruch genommen werden, bei denen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird.
  3. Sonstige Leistungen: Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel zur Erleichterung des Pflegealltags, ein Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen wie beispielsweise einen Treppenlift.

Voraussetzungen für Leistungen

Um Leistungen von sowohl der Krankenkasse als auch der Pflegekasse zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen:

  1. Krankenversicherungspflicht und Pflegepflichtversicherung:In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, zu der auch die Pflegepflichtversicherung gehört. Alle in Deutschland wohnhaften Menschen sind prinzipiell in der Kranken- und Pflegekasse versichert und erhalten Basisleistungen.
  2. Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegradantrag: Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dafür stellen Versicherte einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei der zuständigen Versicherung. Der Medizinische Dienst (MDK) führt daraufhin eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad festzulegen. Bei privaten Pflegekassen ist die MEDICPROOF GmbH für die Begutachtung zuständig.

Insgesamt gibt es also deutliche Unterschiede zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse in Bezug auf ihre Zuständigkeiten, Finanzierung und die Art der Leistungen. Während die Krankenkasse sich auf die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen konzentriert, liegt der Fokus der Pflegekasse auf der finanziellen Unterstützung von pflegerischen Leistungen bei festgestellter Pflegebedürftigkeit. Beide Versicherungen ergänzen sich, um eine umfassende Versorgung im Krankheits- und Pflegefall zu gewährleisten.

Um endgültige Unsicherheiten zu klären, kann jederzeit Kontakt zu Pflege- und Krankenkassen aufgenommen werden. Diese können aufkommende Fragen in der Regel schnell beantworten.


War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 4,4 / 5 Sternen aus 63 Meinungen
Ratgeber teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Recht & Gesetze«:

Alles zum Thema Recht & Gesetze PP Zur Startseite


nach oben