Mehr Erbe für Angehörige: Häusliche Pflege erhöht Erbansprüche

Viele pflegebedürftige Personen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Als Anerkennung kann ihnen später beim Erbe ein höherer Anspruch zustehen als anderen Verwandten. Doch welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt werden und wie viel bringt die Pflege beim Erbe?

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Arbeiten im Haushalt
© Halfpoint/www.shutterstock.com

Wer einen Angehörigen oder eine Angehörige zu Hause pflegt, investiert dafür viel Zeit und Mühe. Oft sind auch finanzielle Einbußen mit der häuslichen Pflege verbunden. Meist sind es Frauen, die beruflich kürzertreten, um ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Geringeres Einkommen, schlechtere Jobchancen und kleinere Renten sind oft die Folge. Die sogenannte Ausgleichszahlung beim Erbe ist eine finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege.

Wer hat Anspruch auf ein höheres Erbe durch Pflege?

Die Erbansprüche innerhalb der Familie sind teilweise gesetzlich geregelt. Durch die Pflege eines Angehörigen können diese jedoch erhöht werden. Die Ausgleichszahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB § 2057a).

Pflegende Angehörige können demnach Anspruch auf ein höheres Erbe haben als andere Verwandte. Das gilt allerdings nur für „direkte Abkömmlinge“, also für

  • die Kinder,
  • die Enkelkinder
  • oder die Urenkel

der pflegebedürftigen Person.

Hinweis: Als „direkte Abkömmlinge“ gelten sowohl eheliche und nicht eheliche als auch adoptierte Kinder.

Die Ausgleichszahlung beim Erbe ist nicht möglich für Ehepartner, Schwiegerkinder, Nichten und Neffen oder Freunde und Nachbarn der pflegebedürftigen Person.

Unser Tipp: Wer von Freunden, Nachbarn oder anderen „nicht direkten Abkömmlingen“ gepflegt wird und diese trotzdem beim Erbe berücksichtigen möchte, kann das im eigenen Testament festhalten. Dabei sollten Sie sich unbedingt von einem Notar beraten und helfen lassen, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden.

Streitigkeiten vermeiden: Ansprüche konkret dokumentieren

Wie viel die Pflege beim Erbe wert ist, ist nicht einheitlich geregelt. Es kann deshalb schnell zu Streitigkeiten kommen, wenn ein/e pflegende/r Angehörige/r einen höheren Erbanspruch anmelden möchte. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an die eigenen Pflegeleistungen zu dokumentieren. Am besten führen pflegende Angehörige von Beginn der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagebuch. Dort tragen sie alle Tätigkeiten ein, die sie im Zuge der häuslichen Pflege unternommen haben, inkl. Datum, Uhrzeit und Dauer der Tätigkeiten.

Eine Vorlage für ein Pflegetagebuch zum Ausdrucken finden Sie hier.

Wichtig: Angehörige neigen dazu, „kleine“ Aufgaben als selbstverständlich anzusehen und tragen diese nicht ins Pflegetagebuch ein. Für die späteren Erbansprüche kann aber jede noch so kleine Pflegetätigkeit wichtig sein. Gleiches gilt übrigens auch für den Antrag oder die Höherstufung des Pflegegrads! Je mehr Pflegeleistungen Sie bei der Pflegekasse nachweisen können, desto eher erhält die pflegebedürftige Person einen (höheren) Pflegegrad – und somit mehr Leistungen von der Pflegekasse.

Wie viel Erbe bringt die häusliche Pflege?

Wie viel zusätzliches Erbe pflegende Angehörige erwarten können, hängt vom Pflegeaufwand ab. Deshalb ist das Pflegetagebuch so wichtig. Wer genau weiß, wie viel Zeit er täglich oder monatlich in die häusliche Pflege investiert hat, kann den Anspruch leicht berechnen. Als Grundlage dient der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde. War der oder die pflegende Angehörige beispielsweise 3 Stunden am Tag im Einsatz, und das für 2 Jahre. Insgesamt war er oder sie also 2.160 Stunden mit der Pflege beschäftigt. 2.160 Stunden x 12 Euro „Stundenlohn“ ergeben eine Summe von 25.920 Euro.

Wichtig: Viele pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen betreut werden, erhalten das sogenannte Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies steht ihnen zur freien Verfügung. Viele zahlen es an ihre pflegenden Angehörigen aus, als finanzielle Anerkennung. Das sollte bei der Berechnung unbedingt berücksichtigt werden. Das erhaltene Pflegegeld sollte von der Gesamtsumme abgezogen werden.

Wie setzt man die erhöhten Erbansprüche durch?

Im ersten Schritt sollten pflegende Angehörige ihre Erbansprüche gegenüber den Miterben anmelden. Hinterlässt die pflegebedürftige Person zum Beispiel drei Kinder, erhalten normalerweise alle den gleichen Erbanteil. Hat aber nur ein Kind die Pflege übernommen, kann es erhöhte Erbansprüche einfordern. Allerdings müssen sich alle drei Kinder darüber einig werden.

Sollte es trotz sorgfältiger Dokumentation der Pflegetätigkeiten zum Streit kommen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Im Notfall hilft nur der Gang vor Gericht. Hier wird dann der Wert der häuslichen Pflege geschätzt.

Wichtig: Eine Garantie für ein erhöhtes Erbe durch die häusliche Pflege gibt es leider nicht. Die Regelungen sind dazu nicht eindeutig genug. Es kommt also unter anderem auch auf das Wohlwollen der Miterben oder im nächsten Schritt auf die Entscheidung des Gerichts an, ob ein höheres Erbe gewährt wird und wie hoch es dann tatsächlich ausfällt.


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