Stundenweise Verhinderungspflege spart Zeit und Geld

Wir leben in hektischen Zeiten – oft bekommen das vor allem pflegende Angehörige zu spüren. Der Spagat zwischen Beruf, Kindererziehung und Pflege der eigenen Eltern ist nur schwer zu bewältigen. Doch für viele Menschen steht er an der Tagesordnung. Die Verhinderungspflege soll Angehörige entlasten. Und wer schlau ist, nimmt sie nicht auf einmal in Anspruch, sondern stundenweise.

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Liebevolle Pflege einer Seniorin
© Halfpoint/www.shutterstock.com

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung für Angehörige, die die Pflege zu Hause übernehmen. Sie wird von der Pflegekasse übernommen und ist möglich für Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause privat betreut werden. Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden. Dabei beträgt das Verhinderungspflegegeld bis zu 1.612 Euro. Bis zu 2.418 Euro können in Anspruch genommen werden, wenn die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert wird.

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Pflegegeld wird bei Verhinderungspflege gekürzt

Die Verhinderungspflege wirkt sich auf den Bezug von Pflegegeld aus. Wer die Leistung für mehrere Tage am Stück in Anspruch nimmt, erhält für die Dauer nur die Hälfte des Pflegegeldes. Am ersten und zweiten Tag jedoch den vollständigen Betrag.

So wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege berechnet:

Das Pflegegeld für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen betreut wird, beträgt 316 Euro im Monat. Der pflegende Angehörige ist 14 Tage am Stück verhindert. Für diesen Zeitraum wird die Verhinderungspflege genutzt.

Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld ausgezahlt: 2 Tage/30 Tage x 316 Euro = 21,06 Euro.

Für die 12 Tage, die dazwischen liegen, wird das Pflegegeld nur zur Hälfte ausgezahlt: 316 Euro/2 = 158 Euro. 158 Euro x 12 Tage/30 Tage = 63,2 Euro.

Sobald die Verhinderungspflege vorbei ist, wird das Pflegegeld wieder in vollständiger Höhe ausgezahlt.

Für einen ganzen Monat bedeutet das:

An zwei Tagen: 21,06 Euro
An 12 Tagen: 63,2 Euro
An den restlichen 16 Tagen: 168,5 Euro (16/30 x 316)

Gesamt: 252,76 Euro statt 316 Euro Pflegegeld

Hinweis: Hierbei handelt es sich lediglich um ein Beispiel zur Veranschaulichung. Für die individuelle Berechnung Ihres Pflegegeldes wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse.

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Stundenweise Verhinderungspflege nutzen und Pflegegeld behalten

Um die Kürzung des Pflegegelds zu verhindern, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die stundenweise Verhinderungspflege nutzen. In diesem Fall erhalten sie weiterhin das vollständige Pflegegeld. Außerdem werden Tage, an denen die stundenweise Verhinderungspflege beansprucht wird, nicht zu dem maximalen Leistungsbezug von 42 Tagen / 6 Wochen gezählt.

Hierzu ist wichtig, dass der pflegende Angehörige nicht länger als 8 Stunden am Stück abwesend ist. Wer also nur für ein paar Stunden unterwegs ist und für diesen Zeitraum eine Ersatzpflege benötigt, kann die stundenweise Verhinderungspflege und ihre Vorteile nutzen.

Achtung: Entscheidend ist nicht, wie lange eine Ersatzpflegekraft für Sie im Einsatz ist, sondern wie lange Sie selbst nicht zur Verfügung stehen. Sind Sie also 9 Stunden unterwegs und in diesem Zeitraum schaut eine Vertretungskraft zwei Mal für eine Stunde nach Ihrem Angehörigen, zählt dies trotzdem als tageweise Verhinderungspflege.

Weitere Vorteile der stundenweise Verhinderungspflege

Für überlastete Angehörige erscheinen längere Auszeiten auf den ersten Blick natürlich verlockender. Mehrere Wochen Erholung kommen in schweren Zeiten genau richtig – oder doch genau falsch? Denn in der Realität sieht es oft anders aus. Viele Angehörige können die Auszeit nicht genießen, weil sie sie nicht als solche empfinden. Mit den Gedanken sind sie fast immer bei ihrem pflegebedürftigen Angehörigen. Sogar, wenn sie die Verhinderungspflege genutzt haben, um in den Urlaub zu fahren. Erholung ist hier meist Fehlanzeige. Stattdessen wird die Zeit überschattet von Sorgen und Gewissensbissen.

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Die stundenweise Verhinderungspflege kann viel besser in den Pflegealltag integriert werden. Sie ermöglicht dem pflegenden Angehörigen regelmäßige Pausen, die er sinnvoll nutzen kann. Möglich sind in dieser Zeit nicht nur wichtige Arzttermine oder Behördengänge. Angehörige können sich auch ruhigen Gewissens um sich selbst und ihre Interessen kümmern. Friseurbesuche, Spaziergänge, ein Treffen mit Freunden, Zeit mit den eigenen Kindern oder Konzert- und Kinobesuche sind möglich.

Kleine Auszeiten im Alltag können mehr Entlastung bringen als ein zweiwöchiger Urlaub. Vor allem ist die Erholung nachhaltiger. Auch die Sorge um den Pflegebedürftigen und das schlechte Gewissen, ihn lange allein gelassen zu haben, werden mit der stundenweise Seniorenbetreuung minimiert. Pflegende Angehörige können ihre freie Zeit also deutlich entspannter ausnutzen.


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