Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern

Das Leben als Pflegebedürftiger kann nicht nur emotional und körperlich anstrengend sein, sondern auch teuer. In Deutschland stehen Betroffenen verschiedene Leistungen zu – je nach Anspruchsberechtigung zum Beispiel von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder vom Sozialamt. In Bayern gibt es eine zusätzliche Leistung des Bundeslandes, die in ihrer Form in Deutschland einzigartig ist.

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Geldscheine
© martaposemuckel/pixabay.com

Das sogenannte Landespflegegeld, das es aktuell nur in Bayern gibt, greift Personen ab Pflegegrad 2 finanziell unter die Arme. Das Land zahlt einen Zuschuss von 1.000 Euro im Jahr, der nicht zweckgebunden ist. Pflegebedürftige dürfen das Landespflegegeld zum Beispiel einsetzen, um „sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern“, heißt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Pflege.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

Wer das Landespflegegeld beziehen möchte, muss lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen. Der Antragsteller muss

  • seinen Hauptwohnsitz in Bayern haben
  • und mindestens dem Pflegegrad 2 zugeteilt sein.

Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensgrenzen, die für die Auszahlung des Landespflegegelds eine Rolle spielen. Außerdem wird der Zuschuss nicht auf Pflegegeld, Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Erwerbsminderungsrenten angerechnet.

Die Auszahlung ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnt. Das Landespflegegeld wird auch dann ausgezahlt, wenn das Sozialamt die Heimkosten übernimmt Hilfe zur Pflege).

Wie beantragt man das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld muss einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden – und zwar immer spätestens am 31.12. eines Jahres. Für das laufende Jahr 2020 haben Antragsteller also bis zum 31.12.2020 Zeit. Der Antrag muss nicht jedes Jahr erneut gestellt werden. Das Landespflegegeld wird in den nachfolgenden Jahren automatisch gezahlt. Allerdings sind Empfänger verpflichtet, die Landespflegegeldstelle sofort zu informieren, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen ändern.

Antragsformular und Nachweise

Das Antragsformular für Landespflegegeld kann hier kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden. Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse mit Pflegegrad
  • Eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine Vollmacht mit Unterschrift beifügen
  • Wer den Antrag als gerichtlich bestellter Betreuer für eine andere Person stellen will, muss eine Kopie des Betreuerausweises beifügen

Weitere Hinweise zum Antrag:

  • Der Antrag muss unterschrieben sein
  • Bitte keine Büro- oder Heftklammern verwenden

Wo stellt man den Antrag?

Der vollständige Antrag mit Unterschrift und allen Unterlagen wird dann per Post versendet an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
-Landespflegegeld-
Postfach 1365
92203 Amberg

Wer einen neuen Personalausweis hat, kann den Antrag auch direkt online stellen.

Was ist mit den anderen Bundesländern?

Das Landespflegegeld für Pflegebedürftige ist in seiner Form einzigartig. In anderen Bundesländern gibt es jedoch Leistungen mit ähnlicher Bezeichnung. Hier gilt die finanzielle Unterstützung allerdings für körperlich beeinträchtigte Menschen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Länder zum Beispiel Sehbehindertengeld, Blindengeld oder Gehörelosengeld. Die genauen Regelungen und die Höhe der Zuschüsse sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Lesen Sie auch: Blinde und Sehbehinderte: Diese 6 Leistungen sollten Sie kennen

Das zusätzliche Landespflegegeld, das in Bayern speziell an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt wird, ist damit in Deutschland einzigartig.


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