Elternunterhalt: Wenn Kinder zur Kasse gebeten werden

Immer wieder begegnet uns im Alltag der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“. Dass dem so ist, weiß wohl jeder. Solange Kinder klein sind, sind Eltern auch für sie verantwortlich. Doch dass umgekehrt auch Kinder für ihre Eltern verantwortlich gemacht werden können, ist weniger bekannt. Im Alter kann es vorkommen, dass erwachsene Kinder Elternunterhalt zahlen müssen.

  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Tochter und Mutter
© longleanna/pixabay.com

Das Leben im Alter ist nicht immer leicht. Und es ist nicht immer günstig. Besonders wenn Pflege notwendig wird, kommen hohe Kosten auf Betroffene zu. Für manche ist es eine Selbstverständlichkeit, den eigenen Eltern finanziell unter die Arme zu greifen. Andere können sich das kaum leisten und wieder andere wollen es schlichtweg nicht. Doch so einfach ist es nicht immer. Denn Elternunterhalt ist keine Frage des Wollens. Grundsätzlich gilt: Wenn Eltern die Kosten ihrer Pflege nicht tragen können, müssen erwachsene Kinder einspringen. Dabei gibt es natürlich gewisse Grenzen und Regeln.

Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Dass Menschen im Alter für ihre pflegerische Versorgung nicht vollständig aufkommen können, ist keine Seltenheit. Denn allein die Unterbringung in einem Pflegeheim kann schnell um die 4.000 Euro oder mehr kosten. Bei durchschnittlichen Rentenbezügen, die nicht einmal an der 1.000-Euro-Grenze kratzen, sind diese Summen unmöglich aufzubringen.

Solange Eltern in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, müssen Kinder keinen Unterhalt zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie in ihrer eigenen Wohnung leben und nicht auf Hilfe angewiesen sind. Sobald sie aber pflegebedürftig werden, übernimmt zunächst die Pflegeversicherung anteilig die Kosten. Danach greift das eigene Einkommen, die Rente und anderes Vermögen. Reicht all das nicht aus, muss der Ehepartner für übrige Kosten aufkommen. Gibt es keinen Ehepartner oder verfügt er nicht über genügend Mittel, müssen Kinder zahlen. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen dazu ausreicht.

Übrigens: Es gibt Ausnahmesituationen, in denen zahlungspflichtige Kinder sich vom Elternunterhalt befreien lassen können. Zum Beispiel, wenn der Elternteil selbst seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist oder wenn ein gestörtes Verhältnis besteht.

Wie viel zahlt die Pflegeversicherung?

Wie hoch der Beitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, hängt einerseits vom Pflegegrad und andererseits von der Art der Pflege ab. Für die Pflege durch Angehörige (oder eine andere selbst organisierte Person) gibt es das sogenannte Pflegegeld. Bei ambulanter oder teilstationärer Pflege kommt die Versicherung für Kosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag auf. Und bei vollstationärer Pflege wird je nach Pflegegrad ein pauschaler Betrag gezahlt.

Pflegegrad 1
0 Euro für Pflege durch Angehörige
0 Euro für ambulante oder teilstationäre Pflege
125 Euro für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 2
316 Euro Pflegegeld für Pflege durch Angehörige
689 Euro (maximal) für ambulante oder teilstationäre Pflege
770 Euro für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 3
545 Euro für Pflege durch Angehörige
1.298 Euro (maximal) für ambulante oder teilstationäre Pflege
1.262 Euro für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 4
728 Euro für Pflege durch Angehörige
1.612 Euro (maximal) für ambulante oder teilstationäre Pflege
1.775 Euro für vollstationäre Pflege

Pflegegrad 5
901 Euro für Pflege durch Angehörige
1.995 Euro (maximal) für ambulante oder teilstationäre Pflege
2.005 Euro für vollstationäre Pflege

Wie viel müssen Kinder zahlen?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Rente des Pflegebedürftigen reichen meistens bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Alleinstehenden Kindern bleibt ein Selbstbehalt von 1.800 Euro netto im Monat. Bei Ehepaaren erhöht sich der Selbstbehalt auf 3.240 Euro. Einkommen, das darüber hinausgeht, ist zur Hälfte für den Elternunterhalt aufzuwenden.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Tochter verdient 3.800 Euro netto im Monat. 1.800 Euro darf sie behalten. Von den übrigen 2.000 Euro kann sie noch einmal die Hälfte für sich beanspruchen. Daraus ergibt sich, dass sie höchstens 1.000 Euro Unterhalt im Monat zahlen muss.

Es gibt aber noch weitere Faktoren, die die Höhe der Unterhaltszahlung verringern können. Dazu zählen andere Unterhaltsverpflichtungen, zum Bespiel für die eigenen Kinder, oder die Kreditablösung fürs Eigenheim. Auch Leistungen für die Altersvorsorge, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern können zum Teil abgezogen werden.


War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 4,8 / 5 Sternen aus 10 Meinungen
Ratgeber teilen

Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse


Mehr zum Thema »Pflegefinanzierung«:

Alles zum Thema Pflegefinanzierung PP Zur Startseite


nach oben