Warum eine Sterbegeldversicherung so wichtig sein kann

„Umsonst ist nur der Tod und der kostet das Leben.“ So heißt es jedenfalls im Volksmund. Ganz richtig ist das allerdings nicht. Denn umsonst ist er keinesfalls. Meist trifft diese bittere Erkenntnis aber erst die Angehörigen. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen sind im schlimmsten Fall auch noch finanzielle Probleme zu bewältigen, die durch seinen Tod verursacht werden.

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Sargträger bei einer Beerdigung
© carolynabooth/pixabay.com

Bestattung, Grabschmuck und Grabstein wollen bezahlt werden. Und die Liste ist noch länger: Traueranzeigen, Trauerkarten, Leichenschau, Sarg, Friedhofsnutzung und Kaffeetafel verlangen den Hinterbliebenen hohe Summen ab. Wer darauf nicht vorbereitet ist, fällt in ein tiefes Loch. Kaum verwunderlich, wenn man sich die Kosten einmal vor Augen führt:

Leistung

Kosten

Bestatter
Überführung, Sarg, Ausstattung, Waschen & Ankleiden, Aufbahrung, Urkunden, Organisation / Vermittlung

1.000 bis 7.000 Euro ca. ein Drittel der Beerdigungskosten

Friedhofsgebühren

600 bis 5.800 Euro

Grabstein
Grabstein, Grabeinfassung, Beschriftung, Transport, Aufstellung

1.400 bis 11.500 Euro

Grabpflege
Friedhofsgärtner (wahlweise)

300 bis 12.000 Euro jährlich

Sonstiges
Trauerredner, Traueranzeige, Trauerkarten, Kaffeetafel, etc.

über 1.000 Euro

Quelle: Aeternitas e.V. (Oktober 2023)

Je nach Ausrichtung und Umfang der Leistungen können die Kosten höher oder niedriger ausfallen. Laut der bundesweiten Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aerternitas e.V. liegen die kompletten Bestattungskosten in der Regel zwischen circa 4.000 und 40.000 Euro. In jedem Fall kommt eine stolze Summe zusammen und stellt Angehörige vor enorme finanzielle Herausforderungen. Wer seine Angehörigen vor finanziellen Problemen bewahren möchte, sollte für den Ernstfall vorsorgen.

Sterbegeldversicherung, was ist das?

Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine zuvor vereinbarte Summe aus und fängt somit die Kosten einer Beerdigung zu einem großen Teil oder komplett auf. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Risikolebensversicherung, die höhere Summen versichert, um Hinterbliebene beim Bezahlen laufender Verbindlichkeiten (z.B. Kredite) zu unterstützen.

Das gesetzliche Sterbegeld...

..gibt es seit 2004 nicht mehr. Von den Krankenkassen erhalten weder gesetzlich noch privat versicherte Personen Todesfallleistungen. Für die Kosten muss also jeder selbst aufkommen. Eine Ausnahme besteht nur in folgenden Fällen:

✓ Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Die gesetzliche Unfallversicherung beinhaltet nach wie vor das Sterbegeld. Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Falls die Todesursache ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist, wird ein festgelegter Betrag ausgezahlt.

✓ Sterbevierteljahr

Während des sogenannten Sterbevierteljahrs unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebene, deren Ehepartner verstorben sind, mit der Auszahlung der vollen Witwen- oder Witwerrente.

✓ Sterbegeld für Beamte

Ehepartner von Beamten erhalten im Todesfall normalerweise eine Einmalzahlung von zwei Beamten-Ruhegehältern. Die tatsächlichen Beträge sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ergeben bei geringem Beamtensold nicht unbedingt die nötigen Summen.

✓ Öffentlicher Dienst

Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat unter Umständen Anspruch auf Sterbegeld. Dies ist vom jeweiligen Tarifvertrag abhängig und kann beim Arbeitgeber erfragt werden.

Übrigens: Selbst in regelmäßigen Abständen Geld zur Seite zu legen, ist keine gute Alternative zur Sterbegeldversicherung. Denn der Zeitpunkt des Todes ist ungewiss – und damit auch der Zeitraum zum Sparen. Wer zum Beispiel ein Jahr spart, wird nur einen kleinen Teil der erforderlichen Summe erreichen. Die Sterbegeldversicherung zahlt aber auch nach kurzer Mitgliedschaft den gesamten vereinbarten Betrag an die Angehörigen aus. Darüber hinaus wird Erspartes häufig für andere Zwecke genutzt: Wenn größere Anschaffungen nötig werden, ist es mit den guten Sparvorsätzen vorbei. Ein neues Auto, ein Umbau oder Kosten für die Pflege können die Pläne schnell durchkreuzen.

Was kostet eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung gibt es schon ab 10 Euro im Monat. Sie kann aber auch deutlich teurer werden und dem Versicherten Beträge im dreistelligen Bereich abverlangen. Die monatlich zu zahlenden Beiträge richten sich nach unterschiedlichen Faktoren.

Zum einen ist es entscheidend, welche Summe versichert und im Todesfall ausgezahlt wird. Je höher sie ist, desto teurer wird die Sterbegeldversicherung. Eine Versicherungssumme von mindestens 6.000 Euro bietet sich an, damit ein Großteil der Bestattungskosten abgedeckt wird.

Darüber hinaus spielt das Alter des Versicherten beim Vertragsabschluss eine Rolle. Wer die Versicherung schon früh abschließt, zahlt deutlich niedrigere Beiträge. Denn in jungen Jahren wird normalerweise das Risiko geringer eingeschätzt.

Um das Risiko eines Antragstellers zu ermitteln, findet in der Regel eine Gesundheitsprüfung statt. Allerdings ist diese nicht bei jeder Sterbegeldversicherung erforderlich. Je nach Anbieter kann sie auch entfallen. Es ist aber zu beachten, dass Versicherungen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, meist teurere Beiträge verlangen.

Ähnlich verhält es sich mit der Wartezeit. Einige Versicherungen legen eine gewisse Zeit fest, während der noch kein Anspruch auf volle Leistung besteht. Die Dauer der Wartezeit variiert von Tarif zu Tarif. Sie hängt unter anderem davon ab, ob eine Gesundheitsprüfung erfolgt oder nicht. Wenn also keine besonderen Vorerkrankungen vorliegen, empfiehlt es sich durchaus, einen Tarif mit Gesundheitsprüfung auszuwählen. Aber Vorsicht: Die Fragen müssen in jedem Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Versicherung hat ein Rücktrittsrecht, wenn Versicherte falsche Angaben gemacht haben.

Wann zahlt die Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die versicherte Summe wird dann an den Begünstigten ausgezahlt. Der Versicherte bestimmt, wer das sein soll. Die auszuzahlende Summe wird bei Vertragsabschluss zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart. Viele Versicherungen berücksichtigen auch Wünsche und Vorstellungen des Versicherten. Rahmenbedingungen der Bestattung können somit schon festgelegt werden. Wer Ideen zu Bestattungsart, Trauerkarten, Grabschmuck, Musik oder weiteren Gestaltungsmöglichkeiten hat, kann diese testamentarisch festhalten.

Da auch nach der Bestattung Kosten anfallen, die zum Beispiel die Grabpflege betreffen, können diese teilweise mitversichert werden. Die Versicherungssumme fällt dann entsprechend höher aus.

Übrigens: Die Sterbegeldversicherung kann auch wieder gekündigt werden. In der Regel zahlt die Versicherung im Falle der Kündigung einen Rückkaufswert aus. Dieser kann allerdings gering ausfallen – besonders, wenn in den ersten Jahren der Laufzeit gekündigt wird. Es muss außerdem bedacht werden, dass der Abschluss einer neuen Sterbegeldversicherung gegebenenfalls teurer wird, weil erneut Abschlusskosten anfallen und die Beiträge wegen höherem Alter und Gesundheitsrisiko steigen. Alternativ zur Kündigung kann eine Beitragsfreistellung beantragt werden. Sobald eine bestimmte Summe angespart wurde, kann die Sterbegeldversicherung bis zum Vertragsende beitragsfrei sein. Der Versicherungsschutz bleibt dann für die beitragsfreie Versicherungssumme bestehen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Versicherte die Freistellung auch wieder aufheben und die Beitragszahlung erneut aufnehmen.

Wie beantragt man die Auszahlung?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, muss trotz des Schocks schnell gehandelt werden. Liegt eine Sterbegeldversicherung vor, wurde vermutlich vertraglich festgehalten, dass eine Mitteilung unmittelbar nach dem Tod erfolgen muss. Je nach Tarif können Fristen von wenigen Stunden oder mehreren Tagen gelten. Es ist wichtig, sich nach dem Todesfall so schnell wie möglich über diese Fristen zu informieren, weil es bei Versäumnis womöglich zu Leistungswegfällen kommt. Wer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, tut gut daran, seine Angehörigen darüber zu informieren oder einen leicht auffindbaren Hinweis für den Ernstfall zu hinterlassen.

Idealerweise stellen Angehörige den Kontakt zur Versicherung schriftlich her, zum Beispiel per E-Mail. Telefonische Benachrichtigungen können im Streitfall nicht nachgewiesen werden.

Nachdem der Todesfall der Versicherung gemeldet wurde, unternimmt diese zunächst alle weiteren Schritte. Welche Dokumente eingereicht werden müssen, kann bei der Versicherung erfragt werden. Sterbeurkunde und Versicherungsschein sind in der Regel vorzulegen. Sofern es sich bei der Todesursache um einen Unfall handelt, verlangt die Versicherung vielleicht auch einen Unfallbericht.

Wie lange Begünstigte auf die Auszahlung warten müssen, hängt davon ab, ob der Auszahlungsantrag den Bedingungen entsprechend gestellt wurde. Es müssen alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dann dauert es bis zur Auszahlung meistens wenige Tage, es sei denn, im Vertrag wurden bestimmte Wartezeiten vereinbart.

Die Auszahlung erfolgt an den angegebenen Begünstigten. Sollte kein Begünstigter festgelegt sein, erhält der Erbe das Sterbegeld gegen Vorlage eines Erbscheins.

Was passiert ohne Sterbegeldversicherung?

Hat ein Verstorbener nicht finanziell vorgesorgt und seine Wünsche nicht festgehalten, gelten die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Demnach sind Angehörige verpflichtet, sich um die Beerdigung zu kümmern. Es besteht eine Rangfolge, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Normalerweise gelten zuerst Ehe- und eingetragene Lebenspartner als bestattungspflichtig. Danach folgen Kinder, Eltern und Geschwister. Für nichteheliche Partner gilt in der Regel keine Bestattungspflicht. Wer trotzdem möchte, dass sein Partner die Beerdigung organisiert, muss das schriftlich festhalten.

Wenn sich niemand um die Bestattung kümmert, werden Angehörige vom Ordnungsamt ermittelt und dazu aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Reagieren sie nicht auf diese Aufforderung, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung. Diese fällt dann sehr einfach und unpersönlich aus. Meistens findet eine Einäscherung mit anonymer Beisetzung statt. Eine Trauerfeier wird in diesem Fall nicht abgehalten.

Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe. Auch, wenn sie vom Ordnungsamt organisiert wurde. Aber Vorsicht: Der Erbe ist nicht automatisch der Bestattungspflichtige. Vererbt der Verstorbene sein Vermögen zum Beispiel an das Kind eines befreundeten Paares, bleibt trotzdem der nächste Angehörige bestattungspflichtig. So kann zum Beispiel der Ehepartner die Beerdigung ausrichten und sich das Geld später vom Erben zurückholen.

Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, können einen Antrag beim Sozialamt stellen. In manchen Fällen werden die Bestattungskosten übernommen. Allerdings nur in begrenztem Maße. Die Beerdigung wird dann sehr simpel gehalten. Wer sicherstellen will, dass sein letzter Weg ansprechend und persönlich gestaltet wird, ist mit einer Sterbegeldversicherung gut beraten.

Hinweis: Für mehr Informationen zu Bestattungskosten und Gebühren, besuchen Sie Aeternitas.de.


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