Höhere Löhne in der Pflege: Wer soll das zahlen?

Pflegepersonal verdient Anerkennung, vernünftige Arbeitsbedingungen und faire Löhne – darüber scheinen sich alle einig zu sein. Leider bringt die Arbeit in der Pflege dennoch extreme Anforderungen und niedrige Gehälter mit sich. Letzteres soll sich jetzt ändern. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf für bessere Löhne bewilligt – Ende des Jahres könnte das Gesetz schon in Kraft treten. Doch die Finanzierung ist unklar.

25.06.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    25.06.2019
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Bargeld in Kasse
© Alexas_Fotos/pixabay.com

3,5 Millionen Menschen sind laut Bundesregierung in Deutschland auf Pflege angewiesen. Im Hinblick auf den demografischen Wandel lässt sich annehmen, dass die Zahlen weiter steigen. Anders verhält es sich bei der Anzahl an Alten- und Krankenpflegern. Bundesweit sind rund 1,6 Millionen Menschen in der Pflege tätig. 40.000 Stellen sollen aktuell unbesetzt sein. Und das Berufsfeld liefert kaum Anreize. Wenige lassen sich ausbilden, viele flüchten vor schlechten Arbeitsbedingungen und geringer Bezahlung.

Pflegeberufe müssen attraktiver werden

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der kürzlich vom Bundeskabinett bewilligt wurde. „Um für alle Pflegebedürftigen eine menschengerechte Pflege sicherzustellen, müssen mehr Menschen für den Pflegeberuf gewonnen werden, insbesondere durch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften“, wird die Begründung zum Gesetzesentwurf in der ZEIT ONLINE zitiert.

Löhne sollen steigen

Aktuell beträgt der Mindestlohnt für Pflegekräfte in Westdeutschland 11,05 Euro und in Ostdeutschland 10,55 Euro pro Stunde. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müssten Pflegekräfte mindestens 2.500 Euro im Monat verdienen. Die niedrigen Löhne seien nicht passend für einen Beruf, „für den wir so viel mehr Nachwuchs brauchen“.

Heil will mit seinem Gesetzesentwurf nicht nur eine Vereinheitlichung der Löhne bezwecken, sondern auch eine Erhöhung. Der Entwurf sieht vor, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam einen Tarifvertrag aushandeln. Kommt es dabei zu einer Einigung, soll die Bundesregierung den Vertrag für die gesamte Branche geltend machen dürfen. Sofern bei den Verhandlungen kein Vertrag zustande kommt, soll laut Gesetzesentwurf ein Gremium eingerichtet werden, das Entscheidungen über Arbeitsbedingungen und Löhne trifft.

Finanzierung steht noch nicht fest

Was im Gesetzesentwurf fehlt, ist ein Plan für die Finanzierung. Laut ZEIT ONLINE sei nur von einer verbesserten Finanzausstattung der Pflegeversicherung die Rede, die erforderlich würde. Kritiker sehen hier eine deutliche Schwachstelle des Vorhabens. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht die Gefahr, dass am Ende die Pflegebedürftigen enorme Mehrausgaben für höhere Löhne finanzieren müssen. Die Stiftung habe berechnet, dass der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern um bis zu 400 Euro monatlich ansteigen könnte. Kritiker fordern deshalb andere Lösungsansätze, wie zum Beispiel Geld aus den Krankenkassen oder steuerfinanzierte Zuschüsse.

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Ob das Gesetz zum Ende des Jahres in Kraft tritt und welche Auswirkungen es genau haben wird, bleibt abzuwarten. Zwar wurde es vom Bundeskabinett bereits bewilligt, allerdings müssen jetzt noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.


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