Pflegegutachten des MDK: Wie funktioniert die Einstufung ohne Hausbesuch?

In Zeiten der Coronakrise gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Um Infektionsketten zu unterbrechen und vor allem Personen aus den Risikogruppen zu schützen, ist so wenig persönlicher Kontakt wie möglich gefragt. Daran hält sich auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Hausbesuche finden vorerst nicht mehr statt. Doch was, wenn man einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragt hat? Normalerweise muss dann eine persönliche Prüfung durch den MDK erfolgen. Wie funktioniert das Pflegegutachten ohne Hausbesuch?

01.10.2020
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
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    01.10.2020
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Seniorin im Rollstuhl
© Halfpoint/www.shutterstock.com

Nachtrag der Redaktion vom 01.10.2020

Ab Oktober 2020 kommen die Gutachter wieder zu Ihnen nach Hause, um einen Pflegegrad zu ermitteln. Wegen der Corona-Pandemie wurde bis zum 30. September auf Hausbesuche verzichtet. Nun nehmen die Gutachter den gewöhnlichen Betrieb wieder auf. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei besonderen Risikofällen kann das Gutachten weiterhin per Telefon stattfinden. Diese Sonderregelung gilt vorläufig bis Ende März 2021.

Nach eigenen Angaben setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) die persönlichen Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit aus. Dies gilt sowohl für Gutachten in den eigenen vier Wänden als auch im Pflegeheim. Die neue Regelung soll voraussichtlich bis Ende September 2020 bestehen. Sie gilt für alle Anträge, die zwischen dem 01. Februar und dem 30. September gestellt wurden bzw. werden. Ziel ist es, „das Infektionsrisiko für pflegebedürftige, vorerkrankte und ältere Menschen zu vermindern“, heißt es in einem Schreiben des MDK.

Wie findet die Einstufung in einen Pflegerad jetzt statt?

Um festzustellen, ob und welcher Pflegegrad bewilligt wird, benötigt das MDK viele verschiedene Daten und Eindrücke über die Gesundheit eines Menschen. Bei einem Gutachten wird normalerweise betrachtet, wie selbstständig der Antragsteller noch leben kann und auf wie viel Hilfe er angewiesen ist.

Während der MDK auf Hausbesuche verzichtet, wird die Einstufung in einen Pflegegrad einerseits mit Informationen vorgenommen, die den Medizinischen Diensten vielleicht schon vorliegen. Außerdem werden alle weiteren Fragen in einem Telefoninterview geklärt. Dies kann sowohl mit den Pflegebedürftigen selbst als auch mit ihren Bezugs- oder Pflegepersonen geführt werden.

Wie bereitet man sich auf das Telefoninterview vor?

Nachdem Betroffene einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt haben, erhalten sie Post vom MDK. Antragsteller werden schriftlich über den Telefontermin informiert und bekommen außerdem weitere Hinweise zur Vorgehensweise und zur Vorbereitung. Ein Fragebogen soll zum Beispiel dabei helfen, sich schon im Vorfeld mit den relevanten Themen auseinandersetzen zu können. Jeder MDK regelt dabei selbst, ob der Fragebogen beim Telefontermin bereitgehalten werden oder vorher ausgefüllt zurückgeschickt werden soll. In diesem Fall lohnt es sich, eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu behalten.

Achtung: Füllen Sie den Fragebogen erst aus, nachdem Sie sich ausreichend mit dem Thema beschäftigt haben. Es ist wichtig, dass Sie dem MDK deutlich machen, wie viel Unterstützung der Antragsteller im Alltag benötigt. Gerade Familienangehörige und Freunde neigen dazu, kleine Hilfestellungen zu verschweigen, weil sie sie als Selbstverständlichkeit ansehen. Das sollten Sie im Fragebogen und Pflegegutachten unbedingt vermeiden! Jede noch so kleine Hilfe, die im Alltag notwendig ist, kann über die Einstufung in einen Pflegegrad entscheiden und damit bessere Leistungen für den Pflegebedürftigen bedeuten.

Um sich gut auf das Pflegegutachten vorzubereiten – egal ob persönlich oder per Telefon – empfehlen wir unseren Ratgeber Pflegegrad: Darauf kommt es beim Gutachten an inklusive Vorlagen für ein Pflegetagebuch und eine Selbsteinschätzung.

Telefon-Gutachten kann Nachteile haben

Der große Vorteil der Telefoninterviews ist, dass eine Versorgung pflegebedürftiger Menschen trotz der Krise sichergestellt wird. Allerdings kann es hier auch zu Problemen kommen. Fest steht, dass die Gutachter im persönlichen Gespräch vor Ort deutlich besser erkennen können, welche Probleme ein Mensch im Alltag hat und wie der Bedarf gedeckt werden kann und sollte. Trotz guter Vorbereitung kann es also vorkommen, dass der Antrag nicht bewilligt wird oder der Pflegegrad Ihnen nicht hoch genug erscheint. Sollte dies der Fall sein, können Antragsteller Widerspruch einlegen. In vielen Fällen haben sie damit Erfolg. Wie genau der Widerspruch funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie hier: Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Hinzu kommt, dass die Bearbeitung der Anträge aktuell länger als gewöhnlich dauern kann. Normalerweise unterliegt die Pflegekasse einer gesetzlich festgelegten Frist. Innerhalb von 5 Wochen nach dem Antrag muss die Pflegekasse dem Antragsteller ihre Entscheidung schriftlich mitteilen. Solange jedoch die neuen Regelungen gelten, ist diese Frist nicht gültig.

Text wurde aktualisiert und erschien ursprünglich am 08.06.2020

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