Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kein Elternunterhalt mehr ab 2020

Den sogenannten Elternunterhalt müssen Kinder zahlen, wenn ihre pflegebedürftigen Eltern in einem Heim untergebracht und betreut werden. Für viele Betroffene bedeutet das eine enorme finanzielle Belastung. Das könnte sich mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ändern, welches am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

03.09.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    03.09.2019
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Tochter und Mutter
© longleanna/pixabay.com

Die Unterbringung im Pflegeheim ist alles andere als günstig. Obwohl die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad Zuschüsse gewährt, müssen Bewohner im Schnitt 1.891 Euro pro Monat selbst zahlen.

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Wenn pflegebedürftige Eltern die Kosten fürs Pflegeheim nicht selbst aufbringen können, müssen ihre erwachsenen Kinder den sogenannten Elternunterhalt zahlen. Das ist dann der Fall, wenn der Zuschuss von der Pflegekasse, das eigene Einkommen, die Rente und weiteres eigenes Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken.

Wie viel muss bisher gezahlt werden?

Erwachsenen Kindern steht ein Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro zu (3.240 Euro bei Verheirateten). Alles Einkommen, was über den Selbstbehalt hinausgeht, muss zur Hälfte für den Elternunterhalt aufgewendet werden. Wer also 2.800 Euro netto verdient, muss bis zu 500 Euro pro Monat für die Pflege der Eltern zahlen (2.800 - 1.800 = 1.000, davon die Hälfte = 500).

Entlastung für Angehörige überfällig

Mit dem Angehörige-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung diese Regelung abschaffen. Der Elternunterhalt soll dann nur noch von Personen gezahlt werden, die ein Bruttoeinkommen von 100.000 Euro oder mehr pro Jahr haben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete diese Entlastung gegenüber der Funke-Mediengruppe als „längst überfällig“. Und auch Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK steht dem Ganzen positiv gegenüber. Sie betont, dass ältere Menschen oft nicht ins Heim gehen, „obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden.“

Wer übernimmt die Pflegekosten?

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Noch müssen Bundestag und Bundesrat dem Vorhaben zustimmen.

Doch es gibt nicht nur positive Reaktionen. Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen sagt zum Beispiel gegenüber FOCUS Online: „Wenn Eltern für die Kinder Sorge tragen müssen, dann ist es schlichtweg selbstverständlich, dass auch Kinder in widrigen Zeiten für die Eltern einzutreten haben.“

Fällt der Elternunterhalt weg, müssen viele ältere und pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe zurückgreifen, um die Pflegeheimkosten bezahlen zu können. Auf Städte und Gemeinden kommen damit deutlich höhere Ausgaben zu. Im Jahr 2017 unterstützen die Sozialämter Pflegebedürftige bereits mit 3,9 Milliarden Euro. Wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städterates, Helmut Deby, dem Handelsblatt mitteilt, rechnen die Städte aktuell mit Mehrkosten in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr.


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