Treppenlift: Kein Zuschuss für die Kellertreppe

Viele Menschen können im Alter oder aus gesundheitlichen Gründen keine Treppen mehr steigen. Treppenlifte sind dann eine echte Hilfe, um die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Doch die Anschaffung ist teuer. Ein Zuschuss von der Pflegeversicherung ist deshalb oft Gold wert. Aber Achtung: Treppe ist nicht gleich Treppe. So hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.

24.09.2019
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
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    24.09.2019
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Treppenlifte
© Robert Kneschke/www.shutterstock.com, Pond Thananat/www.shutterstock.com

In einer Presseinformation vom 09. September 2019 berichtet das Sozialgericht Osnabrück von einem Urteil, das am 28. Mai 2019 gefällt wurde und die Finanzierung eines Treppenlifts behandelt (Az S 14 P 9/17). Geklagt hatte eine 1946 geborene Frau, die bei ihrer privaten Pflegeversicherung die Kostenübernahme beantragt hatte, aber nicht gewährt bekam. Der Grund: Ein Treppenlift an der Kellertreppe würde die häusliche Pflege nicht erleichtern.

Kein Zuschuss trotz Pflegegrad 4

Die Klägerin „ist wegen einer Schädigung des Rückenmarks (sog. Myelopathie) bei zervikaler Spinalkanalstenose stark bewegungseingeschränkt. Darüber hinaus bestehen eine Hüftprothese, ein multifaktorielles Schmerzsyndrom sowie ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ II“, heißt es in der Presseinformation des Sozialgerichts. Die Betroffene sei Pflegegrad 4 zugeordnet und verfüge bereits über zwei Elektrorollstühle – einen für das Erdgeschoss und den Außenbereich und einen für den Keller. Diesen könne sie allerdings nur über eine steile Treppe erreichen.

Massagesessel im Keller verschafft Linderung

Den Keller aufsuchen zu können, habe für die Klägerin eine große Bedeutung. Denn hier befänden sich unter anderem ein Massagesessel und eine Hängeschaukel, die maßgeblich zur Linderung ihrer körperlichen Leiden beitragen könnten. Allein den Massagesessel nutze sie täglich 15 Minuten lang. Aus diesem Grund habe die Klägerin bei ihrer privaten Pflegeversicherung einen Zuschuss beantragt, um einen Treppenlift an der Kellertreppe anbringen zu können. Die Versicherung habe zwei Gutachten eingeholt und den Antrag daraufhin abgelehnt.

Klage ohne Erfolg

Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, habe die Versicherte einen Treppenlift einbauen lassen – und zwar zu einem Preis von 5.500 Euro. Die Erstattung dieses Betrags habe die Versicherte dann einklagen wollen. Allerdings ohne Erfolg. „Das Gericht sah die erforderlichen Voraussetzungen des § 4 Absatz 7 MB/PPV 2015 für die Bezuschussung der Kosten für behinderungs- und pflegebedingte bauliche Maßnahmen als nicht erfüllt an.“ Die Regelung ermögliche zwar nachträgliche Zuschüsse. Allerdings nur, wenn dadurch die eigenständige Lebensführung wiederhergestellt oder die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht würde. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.

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Treppenlift in den Keller nicht notwendig

Sachverständige, die vom Gericht beauftragt wurden, hätten dem Bericht zufolge festgestellt, dass weder der Massagesessel noch die Hängeschaukel als Maßnahmen der häuslichen Pflege angesehen werden können. Dass diese Hilfsmittel die Beschwerden der Klägerin subjektiv lindern, habe darauf keinen Einfluss. Der therapeutische Mehrwert des Massagesessels und der Hängeschaukel sei von beiden Sachverständigen in Frage gestellt worden.

Das Gericht habe auch nicht erkennen können, dass ein Treppenlift in den Keller zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung beitragen könne, weil keine elementaren Belange betroffen seien. Es sei außerdem „nicht nachvollziehbar, warum der Massagestuhl nicht auch im geräumigen Wohnzimmer des Einfamilienhauses ausgestellt werden kann.“

Anspruch unbedingt vorher klären

Egal, ob gesetzliche oder private Pflegeversicherung – Versicherte sollten ihren Anspruch auf Leistungen und Zuschüsse unbedingt im Vorfeld klären, bevor sie die nächsten Schritte einleiten. Auch von der gesetzlichen Pflegekasse gibt es Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wer also einen Treppenlift, einen Badumbau oder ähnliches benötigt, sollte sich vor der Umsetzung mit der Pflegekasse in Verbindung setzen und alle Leistungen für den individuellen Fall erfragen. Oft scheitert die Finanzierung an Kleinigkeiten, wie der oben beschriebene Fall zeigt. Wer dann in Vorkasse gegangen ist, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.


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