KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung

Mit dem Alter wachsen die Anforderungen an die eigenen vier Wände. Wer so lange wie möglich zu Hause wohnen möchte, muss seinen Wohnraum deshalb anpassen. Doch Umbaumaßnahmen oder neue Anschaffungen sind auch eine Frage des Geldes. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährleistet deshalb einen Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort. Für 2024 können Anträge für altersgerechtes Wohnen ab sofort wieder gestellt werden. Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

23.02.2024
  • Lesezeit ca. 4 Minuten
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    23.02.2024
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Rollstuhlfahrer auf einer Rampe Richtung Gebäude
© riopatuca/www.shutterstock.com

Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die mit verschiedenen Programmen, Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen fördert. Besonders in den Bereichen Immobilien und Wohnen bietet die KfW eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Privatpersonen sollen unter anderem Anreize für Einbruchschutz, energieeffizientes Sanieren und altersgerechtes Umbauen erhalten. Solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, kann ein Antrag sich immer lohnen.

Zwei Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen

Für Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen stellt die KfW gleich zwei Fördermöglichkeiten bereit. Privatpersonen können entweder einen günstigen Kredit in Anspruch nehmen (Programm 159) oder einen Zuschuss für die Investitionen beantragen (Programm 455-B).

Eine Übersicht über alle KfW-Programme finden Sie hier.

Zuschuss rechtzeitig beantragen

Den Investitionszuschuss gibt es, wenn man so will, nur solange der Vorrat reicht. Pro Jahr wird ein bestimmtes Förderbudget festgelegt. Für Betroffene, die am Zuschuss interessiert sind, lohnt es sich deshalb, den Antrag schon zu Beginn des Jahres zu stellen, bevor das Budget ausgeschöpft ist.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Umbaumaßnahmen beginnen oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planen Sie den Zuschuss erst fest in die Finanzierung ein, wenn der Antrag bewilligt wurde. Merkblätter, Formulare und eine Anleitung zum Antrag finden Sie auf der Webseite der KfW.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Der Zuschuss für Barrierereduzierung (Programm 455-B) beträgt maximal 6.250 Euro und soll dazu genutzt werden, Barrieren in der Wohnung zu reduzieren und einen höheren Wohnkomfort zu schaffen. Er kann entweder für den Umbau der selbstgenutzten Immobilie oder aber für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum genutzt werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter. Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beläuft sich auf maximal 2.500 Euro.

Laut Auflistung der KfW werden also folgende Personen gefördert:

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten,
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-oder Zweifamilienhauses,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen,
  • Mieter (empfohlen wird eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter).

Wofür kann der Zuschuss nicht genutzt werden?

  • Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetriebe,
  • gewerblich genutzte Flächen,
  • Pflege- und Altenwohnheime,
  • Maßnahmen, die über die gesetzliche oder private Pflegeversicherung finanziert werden.

Was sind die Konditionen?

Die Höhe des persönlichen Zuschusses hängt von den eigenen förderfähigen Kosten ab. Beispielsweise sind die Einrichtungsgegenstände in der eigenen Immobilie bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung nicht förderfähig.

  • Die Investitionskosten für Einzelmaßnahmen, die gefördert werden können und für den Zuschuss als Berechnungsgrundlage dienen belaufen sich auf 25.000 Euro.
  • Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch keine Leistungs- oder Lieferverträge abgeschlossen wurden.

Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?

Der Zuschuss zur Barrierereduzierung kann für verschiedene Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen genutzt werden. Wichtig ist, dass diese durch Fachunternehmen durchgeführt werden und der Anspruch auf Förderung im Vorfeld geklärt wurde.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, z.B. zu Garagen, Sitzplätzen, Entsorgungseinrichtungen oder Umbau und Schaffung von Stellplätzen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang, z.B. Abbau von Barrieren, Schaffung von mehr Bewegungsfläche, Wetterschutzmaßnahmen
  • Überwindung von Treppen und Stufen, z.B. Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen
  • Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau, z.B. Änderung des Raumzuschnitts, Flächenteilung, Verbreiterung von Türdurchgängen
  • Badumbau, z.B. Änderung der Raumaufteilung, Modernisierung von Sanitärobjekten, mobile Liftsysteme, bodengleiche Duschplätze
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, z.B. Notrufsysteme, Halte- und Stützsysteme, automatische Bedienungssysteme für Türen, Fenster, Rollläden, Gegensprechanlagen, Beleuchtung
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

Die Maßnahmen können auch miteinander kombiniert werden. Die hier aufgeführten Beispiele sind nur ein Auszug. Eine Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen im Detail finden Sie auf der Webseite der KfW.

Übrigens: Beim Kauf einer barrierearm sanierten Wohnung oder eines barrierearm sanierten Hauses werden die entsprechenden Umbaumaßnahmen nur gefördert, wenn diese gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen wurden.

Zuschuss auf „Vorrat“

Jedes Jahr sind die finanziellen Mittel für den Zuschuss begrenzt. Es gibt ihn sozusagen nur, solange der Vorrat reicht. Dass die Mittel manchmal sogar für das ganze erste Halbjahr nicht reichen, zeigt den erhöhten Bedarf der Menschen. „In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Förderzuschüssen aus dem KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ erheblich gestiegen“, heißt es auf der Website der KfW. „Diese Entwicklung spiegelt den höheren Bedarf aufgrund des demografischen Wandels wider und zeigt zudem ein stärkeres Bewusst­sein und ein zunehmendes Interesse in der Bevölkerung für die Reduzierung von Barrieren in der eigenen Wohnung, um auch im Alter möglichst lang und komfortabel in der vertrauten Umgebung leben zu können.“

Übrigens: Wer von der KfW bereits eine Zusage für den Zuschuss bekommen hat, ist vom Antragstopp nicht betroffen.

Antragsteller müssen jedes Jahr aufs Neue schnell sein, denn den Zuschuss wird es voraussichtlich wieder nur auf „Vorrat“ geben, sodass ein erneuter Antragstopp jederzeit möglich ist. Je früher im Jahr der Antrag gestellt wird, desto höher ist die Chance auf den Zuschuss.

Wer auf anderem Wege finanzielle Hilfe für barrierefreie Maßnahmen erhalten möchte, kann auch über einen Kredit der KfW nachdenken. Im Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ gibt es den „Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“. Für diesen Förderkredit werden bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährleistet, unabhängig vom Alter des Antragstellers.

Außerdem gibt es weitere mögliche Ansprechpartner für barrierefreies Wohnen, zum Beispiel die Pflegekasse, die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung, Sozialhilfeträger und andere. Alle Informationen finden Sie hier:

Text wurde aktualisiert und erschien ursprünglich am 28.01.2020

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