Pflegeheim: So hoch ist der Eigenanteil

Wer pflegebedürftig ist, erhält zwar Leistungen von der Pflegekasse. Für die Pflegekosten in einer vollstationären Einrichtung müssen Betroffene oder deren Angehörige trotzdem einen Eigenanteil zahlen. Wie hoch dieser ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

24.10.2018
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    24.10.2018
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Bargeld in die Hand
© moerschy/pixabay.com

Der Umzug ins Pflegeheim ist in vielerlei Hinsicht eine große Umstellung. Nicht nur das Umfeld und die täglichen Abläufe ändern sich. Auch die finanzielle Situation kann dadurch ins Wanken geraten. Denn für die Pflegekosten muss ein monatlicher Eigenanteil gezahlt werden. Dieser wird von Pflegekassen, Kommunen und einzelnen Anbietern der Bundesländer festgelegt.

Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad

Die Pflegekasse übernimmt für vollstationäre Pflege folgende Pflegekosten:

Pflegegrad 2: 770 €
Pflegegrad 3: 1.262 €
Pflegegrad 4: 1.775 €
Pflegegrad 5: 2.005 €

Da diese Leistungen die tatsächlichen Kosten aber nicht vollständig abdecken, bleibt ein Eigenanteil, den Bewohner oder Angehörige zahlen müssen. Seit Januar 2017 gilt in jedem Pflegeheim ein „einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil“ für die Pflegegrade 2 bis 5. Das bedeutet, dass Bewohner innerhalb einer Einrichtung immer den gleichen Betrag zahlen müssen. Der Eigenanteil für Pflegekosten wird also auch nicht teurer, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und der Bewohner in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Um den zusätzlichen Pflegeaufwand zu finanzieren, erhöht dann die Pflegekasse ihre Leistungen (siehe oben).

Übrigens: Personen mit Pflegegrad 1 können für die Pflegekosten ihren Entlastungsbetrag von 125 € einsetzen. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Pflegegrade.

So viel zahlen Sie in Ihrem Bundesland

Der Eigenanteil ist zwar innerhalb einer Einrichtung einheitlich geregelt. Aber von Anbieter zu Anbieter gibt es teilweise enorme Unterschiede. Es lohnt sich deshalb, Angebote verschiedener Einrichtungen zu vergleichen. Wie FOCUS Online berichtet, schwanken die Preise auch von Bundesland zu Bundesland stark. Der Eigenanteil für Pflegekosten beträgt im Bundesdurchschnitt 602 Euro pro Person. Im günstigsten Bundesland sind es 237 Euro und im teuersten ganze 872 Euro.

  • Thüringen 237 €
  • Sachsen 288 €
  • Mecklenburg-Vorpommern 312 €
  • Sachsen-Anhalt 331 €
  • Schleswig-Holstein 355 €
  • Niedersachsen 391 €
  • Bremen 451 €
  • Hamburg 584 €
  • Hessen 591 €
  • Rheinland-Pfalz 606 €
  • Brandenburg 609 €
  • Nordrhein-Westfalen 676 €
  • Bayern 762 €
  • Baden-Württemberg 826 €
  • Berlin 872 €
  • Saarland 872 €

Pflegekosten sind nicht alles

Die oben genannten Beträge beziehen sich lediglich auf den Eigenanteil, der für Pflegekosten anfällt. Hinzu kommen noch Investitionskosten und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen, die der Bewohner selbst bezahlen muss. Diese sollten auf keinen Fall unterschätzt werden.

Beispielrechnung (Bewohner mit Pflegegrad 3)

Pflegekosten: 1.650 € - 1.262 € von der Pflegekasse = 388 € Eigenanteil
Unterkunft: 430 €
Verpflegung: 150 €
Investitionskosten: 540 €

Gesamt: 1.508 €

Achtung: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Beispielrechnung. Die tatsächlichen Kosten hängen von Anbieter, Lage und individuellen Bedürfnissen ab. Es lohnt sich, unterschiedliche Angebote einzuholen und diese in Ruhe zu vergleichen.


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